Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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haben  wir  sie  nur  noch  in  einer  zu  Schemnitz  befindlichen,  aus  dem
14.  Jahrhundert  herrührenden  deutschen  Übersetzung.  Ein  Abdruck
dieser  Übersetzung  findet  sich  in  Wagners  Corpus  Juris  Metallici
Seite  163  ff.
Die  Übersetzung  hat  folgende  Überschrift 1 :
„Gemaine  Statt  und  Pergrecht  der  Erbern  und  löblichen  Stat
Schebnitz,  von  etlichen  Durchlauchtigsten  Herren  und  Kunigen  von
Hungarn  etc.  den  got  gnädig  sey,  begabt  und  begnadet,  und
nachmalen  von  dem  Allerdurchlauchtigsten  Fürsten  und  Herren
Bela  auch  König  zu  Hungarn  etc.  löblicher  gedechtnis  aus  besunderen
  gnaden  der  eegedachten  Stat  Schebnitz  und  allen  Inwonern
daselbenes  zu  merung  und  ewigen  aufnehmen  genadiglich  bestatt
und  confirmirt.“
Es  herrscht  kein  Zweifel,  daß  der  König  Bela,  von  welchem  hier
die  Rede  ist,  der  von  1235  bis  1270 1  2  regierende  Bela  IV.  war.  Da
Bela  IV.  diese  Bergrechte  nicht  gegeben,  sondern  nur  bestätigt  hat,
und  sie  vor  ihm  von  mehreren  anderen  ungarischen  Königen  bestätigt
worden  sind,  so  wird  man  das  Alter  der  Schemnitzer  Bergordnung,
wenn  auch  nicht  das  ihrer  Abfassung 3 ,  spätestens  in  das  12.  Jahrhundert
zu  setzen  haben.
Der  wesentliche  Inhalt  des  Schemnitzer  Bergrechts  ist  der  folgende 4 :
Das  Bergrecht  fängt  mit  der  Bestimmung  an,  daß  Berge  und  Stollen
nach  Lachtern  und  Lehen  gemessen  werden  sollen,  daß  I  Berglachter
gleich  3  Schemnitzer  Stadtellen  und  X  Lehen  gleich  7  Lachtern.  Dann
folgt  die  Festsetzung,  daß  der  Königliche  Richter  und  der  Rat  der
Stadt  gemeinschaftlich  einen  geschworenen  Bergmeister  einsetzen  sollen,
der  seinen  Sold  aus  der  Kammer  des  Königs  haben  soll,  sowie  auch
einen  geschworenen  Teiler.  Alle  Bergwerke,  es  seien  Schächte  oder
Stollen,  die  jemand  durch  die  Geschworenen  der  Stadt  und  den  Berg-1
  Nach  Wenzel  S.  73.
2  Nicht  bis  mit  1275,  wie  Wenzel  und  Klostermann  anführen,  s.  nämlich:
Geschichte  von  Oestreich  von  Johann,  Grafen  Mailath,  Hamburg  1834  (in  der
Heeren  und  Ukertschen  Sammlung  Teil  I  S.  26).
3  Vgl.  hierüber  noch  Graf  Sternberg  II  38  und  Achenbach,  Deutsches  Bergrecht ­
  S.  18,  19.
4  Nachstehendes  ist  meist  wörtlich  aus  Karstens  Ursprung  des  Bergregals
S.  22  ff.  übernommen,  weil  der  schwer  verständliche  Inhalt  sich  kaum  klarer
wiedergeben  läßt,  als  dies  von  Karsten  in  seiner  Schrift  geschehen  ist,  die  er  am
28.  März  und  18.  April  1844  in  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften
zu  Berlin  vorgetragen  hat.
            
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