Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

Interesse  dauert  fort,  bis  das  Product  als  Waare  verkauft  stnÄ».ein  Gewinn  >
erzielt  wird,  an  welchem  sie  participiren  soll.  Schon  bei  -
über  den  Stücklohn  hat  sich  gezeigt,  daß  sich  heute  schon  eine'
erkennung  des  Zusammenhanges  der  Arbeit  mit  dem  Producte  vorfindet',  daß
daher  der  Boden  gegeben  ist,  um  vom  Stückbonus  den  weitern  Schritt  zum
Jahresbonus  zu  machen,  allein  der  Gedanke  in  dieser  Formulirung  ist  neu,
und  wenn  er  auch  in  einigen  geglückten  Versuchen  in's  Leben  getreten  ist,
widerstrebt  er  der  heute  herrschenden  industriellen  Anschauungsweise.  Die
Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  wird  als  revolutionär  und  als  wirthschaftlich
undurchführbar  bezeichnet:  revolutionär,  weil  die  bisherigen  Eigenthumsformen
den  vollen  Reingewinn  und  den  vollen  Anspruch  auf  dessen  Steigerung  als
rechtmäßige  Frucht  des  Unternehmers  ansehen,  wirthschaftlich  unthunlich,  weil
der  Reingewinn  erst  durch  den  Erlös  des  Productes  erzielt  wird,  auf  diesen
aber  Elemente  Einfluß  nehmen,  welche  außerhalb  der  Arbeit  stehen,  die  bloß
zur  Herstellung  des  Productes  mitwirkt,  namentlich  allgemeine  Handels-  u.  a.
Verhältnisse,  zu  welchen  vermöge,  ihrer  capitalistischen  Natur  nur  das  Capital
allein  in  Beziehung  treten  d.  i.  den  Nutzen  davon  in  Anspruch  nehmen  könne;
weil,  wenn  das  Capital  nicht  den  vollen  Ertrag  der  Unternehmung  genieße
und  daher  nicht  immer  jährlich  seine  Ueberschüsse  wieder  in  die  Unternehmung
anlegen  kann,  der  Capitalbildungsproceß  aufgehalten  und  schließlich  Capital
sich  aus  der  Industrie  und  sogar  aus  dem  ganzen  Lande  ziehen  werde;  weil
ferner  die  alsdann  nicht  leicht  abweisbare  Forderung  der  Arbeiter  auf  Einsichtnahme ­
  in  die  Bücher  zu  Conflicten  und  Mißbräuchen  führen  würde;  weil
es  endlich  unbillig  sei,  den  Arbeitern  in  guten  Jahren  Antheil  am  Gewinn
zu  erstatten,  ohne  sie  auch  für  die  Verluste  der  schlechten  Jahre  aufkommen
zu  lassen.  Auf  diese  Bedenken  läßt  sich  kurz  erwidern,  einmal,  daß  wenn
wirklich  die  Form  des  Jahresbonns  eine  völlige  Neuheit  sein  sollte,  sich  hierfür
wohl  auch  eine  Rechtsform  finden  ließe,  wie  für  so  manche  neue  Rechtsinstitute, ­
  welche  erst  mit  dem  modernen  Rechtsbewußtsein  und  Culturleben  entstanden ­
  sind;  dann  daß  allerdings  der  Erlös  des  Productes  der  letzte  Träger
des  Gewinnes  ist 1 );  allein  ohne  Product  ist  kein  Erlös  rnöglich  und  darum
ist  es  nicht  ungereimt,  die  Arbeit,  welche  zur  Herstellung  des  Productes  mitwirkt, ­
  auch  an  dem  durch  seinen  Erlös  erzielten  Gewinn  participiren  zu
lassen.  Der  Einwendung  über  die  Bedrohung  der  Capitalbildnng  und  der
Capitalanlage  überhaupt  läßt  sich  die  Betrachtung  entgegenstellen,  daß  wenn
auch  nicht  die  grundsätzliche  Voraussetzung  der  Gewinnbetheiligung,  so  doch
ihre  voraussichtliche  Wirkung  eine  Vermehrung  der  Quantität  und  Qualität
des  Products  ist.  Die  in  der  Ziegel  mit  diesem  Einwurfe  in  Verbindung
gebrachten  Bemerkungen  über  Verminderung  des  Lohnfonds  und  das  dadurch
entstehende  Sinken  des  Lohnes  werden  mit  der  Lohnfondstheorie  selbst  hinfällig.
Dem  Argumente  wegen  der  Verluste  kann  einmal  entgegengehalten  werden,
daß  die  Arbeiter  auch  jetzt  unter  dem  bisherigen  Lohnsystem  an  den  Geschäftsi)

  I.  Prince  Smith  über  Arbeiteractionäre  in  Bierteljahrschrift  für  Volksw.  und
Culturgeschichte.  XX.  S.  153.
            
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