Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v.  Pleuer.

eine  Garantie  dafür,  daß  der  verschiedene  Antheil  an  der  Production  auch
seine  verschiedene  Gewinnquote  erhalten  soll.  Allein  auch  hier  wird  der  Lohnsatz ­
  des  einzelnen  Arbeiters,  welcher  sich  nach  allgemeinen  Lohngründen,  nach
Herkommen  und  örtlichen  Verhältnissen  regelt,  nicht  immer  das  richtige  Maß
der  Arbeitsleistung  treffen,  und  hier  wird  oft  in  einer  andern  Ausmessung
des  Bonus  gerade  die  Ausgleichung  für  sonst  nicht  zutreffende  Lohnsätze  zu
finden  sein.  Der  technisch  gebildete  Arbeiter,  z.  B.  der  Colorist  oder  Formstecher ­
  in  Kattundruckereien  bezieht  zwar  einen  hohen  Lohn,  allein  oft  hängt
von  seiner  Geschicklichkeit  die  Beliebtheit  und  der  große  Absatz  der  Waare
und  damit  die  Größe  des  Geschäftsgewinnes  ab,  sein  Gewinntheil  müßte
daher  mit  einem  höheren  Betrag  als  mit  der  einfachen  Multiplication  seines
Lohnsatzes  mit  dem  Quotienten  aus  der  allgemeinen  auf  die  Arbeit  fallenden
Gewinnquote  durch  die  gesammte  Lohnausgabe  ')  angesetzt  werden.  Ebenso
kann  wegen  allgemeiner  oder  örtlicher  Lohnverhältnisse  der  Lohnsatz  von  Hilfsarbeitern ­
  zeitweise  wenigstens  mit  jenem  von  gelernten  Arbeitern  ziemlich
gleich  stehen  (z.  B.  Lohn  von  Maschinenheizern  und  Lohn  von  Webern  oder
Spinnern),  und  dennoch  sollte  der  Gewinnantheil  der  letzteren  größer  sein,  da
ihre  Mitwirkung  an  der  Herstellung  des  Productes  eine  bedeutendere  ist.  Für
Hilfsarbeiter,  dann  Jene,  deren  Antheil  an  der  Production  sich  unmöglich
ziffermäßig  feststellen  läßt,  deren  Arbeit  in  persönlichen  Dienstleistungen  besteht,
würde  sich  daher  nichts  anderes  als  ein  gewisser  Bonus  empfehlen,  welcher
niedriger  wäre,  als  jener  der  gelernten  Arbeiter  und  welcher  bei  Stücklohn
die  Form  einer  Productionstantieme,  sonst  die  eines  Zeitbonus  im  Verhältnisse ­
  zum  Tagelohn  annehmen  würde.  Als  Regel  müßte  die  Beschäftigung
während  eines  Productionsprocesses  oder  einer  bestimmten  längern  Zeit  gelten,
wobei  Abschlagzahlungen  für  früher  austretende  etwa  mit  absteigender  Scala
eintreten  könnten.  In  Fällen  außerordentlicher  und  vorübergehender  Hilfsarbeit
wäre  gar  kein  Bonus  zu  vertheilen.
Wie  man  sieht,  hat  die  Gewinnbetheiligung,  wenn  man  sie  nicht  bloß
als  fixen  Jahresbonus  im  Falle  von  Ueberschüssen,  sondern  als  allgemeinen
Ausdruck  für  die  Mitwirkung  an  der  Production  auffaßt,  mit  großen  Schwierigkeiten ­
  zu  kämpfen,  sie  setzt  eine  complicirte  Buchführung  voraus,  für  welche
uns  gegenwärtig  sogar  die  ersten  Formularbegrifse  fehlen,  um  den  Antheil
der  Arbeit  am  Products  annähernd  zu  bestimmen.  Allein  alle  diese  großen
Schwierigkeiten  sind  nicht  so  unüberwindlich,  um  dieser  neuen  Form  von  vorneherein
  die  Existenzinöglichkeit  abzusprechen,  sie  müssen  zurücktreten,  wenn  man
sich  von  der  socialen  Bedeutung  des  Planes  durchdringen  läßt  und  wenn  man
die  Ueberzeugung  hat,  daß  dieser  Plan  gegenwärtig  der  beste  Vorschlag  ist,
um  die  durch  Arbeitseinstellungen  und  Uebelwollen  häufig  unerträglichen  Verhältnisse ­
  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  befriedigend  zu  gestalten.
Die  Gewinnbetheiligung  wird  nicht  bloß  die  materielle  Lage  des  Arbeiters
durch  Vermehrung  seines  Einkommens  verbessern,  die  ja  durch  Lohnerhöhung

*)  So  bei  Leclaire  et  Cie.  s.  J.  Le  Rousseau,  de  l’Assoe.  de  l’Ouvrier
aux  Bdndfioes  du  Patron,  p.  202.
            
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