Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

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und  Stückbonus  auch  zu  erreichen  ist,  sondern  sie  wird  auch  wieder  eine  Einheit ­
  aller  in  einem  Unternehmen  Beschäftigten  herstellen,  welchen  ihr  Gesammtgedeihen
  am  Herzen  liegt.
all  3.  Allein  wie  die  Dinge  heute  liegen,  ist  man  noch  im  allerersten
Stadium  der  Versuche,  ist  noch  ziemlich  unklar  über  die  Art  der  Ausführung
und  selbst  unsicher  über  den  Erfolg.  Die  wenigen  practischen  Versuche  bestehen
erst  seit  Kurzem  und  eingehende  Vorarbeiten,  welche  genaue  geschäftliche  Beobachtungen ­
  verschiedener  Unternehmungen  voraussetzen,  fehlen  bisher,  so  daß
ich  es  nicht  unternehmen  würde,  „allgemein  gültige  Sätze"  über  die  Einführung
des  neuen  Systems  aufzustellen.  Anwendbar  scheint  mir  die  Gewinnbetheiligung ­
  im  Großen  und  Ganzen  überall,  weil  überall  die  Arbeit  an  der  Production ­
  mitwirkt  und  ich  glaube,  daß  sie  nicht  bloß  in  Unternehmungen,  in
welchen  die  Lohnausgabe  den  größten  Theil  der  Productionskosten  ausmacht,
anzuwenden  ist,  sondern  auch  in  jenen,  in  welchen  die  Arbeit  nur  in  einem
geringeren  Verhältnisse  zur  capitalistischm  Betriebsauslage  steht.  Vielleicht
werden  sich  die  Unternehmer  gerade  in  diesen  letzteren  leichter  zur  Ertheilung
eines  Bonus  herbeilassen,  weil  dieser  ein  um  so  kleineres  Percent  des  Gewinnes ­
  ausmachen  wird.
Wegen  dieses  primitiven  Stadiums,  in  welchem  sich  noch  die  ganze  Frage
befindet,  scheinen  mir  auch  gesetzliche  oder  Verwaltungsmaßregeln  zur  Verallgemeinerung ­
  des  neuen  Principes  völlig  unzulässig.  Grundsätze,  die  unserer
herrschenden  wirthschaftlichen  Borstellungsweise  widersprechen,  können  nur  auf
dem  Wege  der  sich  allmählig  über  ihren  Werth  bildenden  öffentlichen  Meinung
zur  allgemeinen  Geltung  gelangen;  jeder  Versuch  eines  Zwanges  wäre  schädlich,
und  weil  sein  Inhalt  den  heutigen  Rechtsanschauungen  widerspricht,  auch
widerrechtlich.  Sind  ja  die  Arbeiter  selbst  noch  keineswegs  von  den  Vortheilen
der  Gewinnbetheiligung  überzeugt  und  ziehen  sie  ja  in  der  Regel  hohe  fixe
Löhne  einer  schwankenden  Prämie  vor,  welche  sie  zugleich  in  ihrer  „Freiheit
der  Bewegung"  zu  hindern  scheint.  Die  Unternehmer  sind  noch  zu  sehr  solchen
grundsätzlichen  Aenderungen  der  Beziehungen  zu  ihren  Arbeitern  abgeneigt,
als  daß  >nan  heute  etwas  anderes  anstreben  könnte,  als  sie  zuerst  für  das
System  von  Productionstantiemen  oder  eines  Jahresbonus  für  die  längere
Zeit  in  ihrer  Unternehmung  beschäftigten  Arbeiter  zu  gewinnen  und  zur  Einbürgerung ­
  wenigstens  dieser  Gewinnbetheiligung  die  Einführung  des  Bonus
von  der  Voraussetzung  eines  Ueberschusses  über  den  gegenwärtigen  Gewinn
abhängig  zu  machen  (wie  dies  ja  auch  die  Voraussetzung  fast  aller  bekannten
Versuche  war)  x ).  Es  verschlägt  gar  nichts,  wenn  die  Formen  dieser  ersten
ff  Wie  gering  übrigens  bei  den  bisherigen  Versuchen  der  Antheil  der  Arbeit  ist,
zeigen  folgende  Zahlen.  Während  bei  Borchert  1869  auf  das  Capital  13,01  p.c.
oder  8  P.c.  über  den  5  p.c.  Zinsfuß  kamen,  kam  auf  den  Gesammtlohnbetrag  10  p.c.
ungefähr  2000  Thlr.  auf  rund  20,000  Thlr.  Löhne.  Nimmt  man  die  20,000  Thlr.
Löhne  nur  als  5  p.c.  Rente  eines  sog.  Arbeitscapitals  an,  so  entsprechen  sie  einem
Betrage  von  100,000  Thlrn.,  wovon  der  Jahresbonus  von  2000  Thlr.  nur  Vs  p.c.
ausmacht.  Bei  Briggs  verdiente  das  Capital  in  einem  Jahre  13,5  p.c.,  dagegen
kam  ein  Bonus  von  3,150  £  Strl.  aus  58,000  £  ©tri.  Löhne,  das  entsprechende  Arbeits-
            
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