Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  JDie  Gegner.

daß  in  seinen  Äugen  das  Kapital  ebensoviel  Recht  auf  Entlohnung
hat,  wie  die  Arbeit.  In  dem  einen  wie  in  dem  anderen  sieht  er  einen

sieren,  die  für  die  größte  Anzahl  unter  ihnen  die  vorteilhafteste  ist;  sie  müssen  sieh
als  Ziel  aller  ihrer  Arbeiten  und  Anstrengungen  die  möglichst  schnelle  und  durchgreifende ­
  Verbesserung  der  moralischen  und  physischen  Lage  der  zahlreichsten
Klasse  setzen“  {CBuvres,  VII,  S.  108—109).  Schon  früher  hatte  Saint-Simon
in  dem  Systeme  industriel  gesagt:  „Der  unmittelbare  Zweck  meines  Unternehmens ­
  ist,  soviel  wie  möglich  das  Schicksal  der  Klasse  zu  verbessern,  die  keine
anderen  Unterhaltsmittel  hat,  als  die  Arbeit  ihrer  Hände“  (CBuvres,  VI,  S.  81).
Zunächst  braucht  man  aber  in  diesen  Erklärungen  weiter  nichts  als  eine  Eormel  des
utilitaristischen  Grundsatzes  Bentham’s  zu  sehen:  größtes  Glück  für  die  größte  Zahl.
Und  wie  beabsichtigt  Saint-Simon  das  Glück  der  Arbeiter  zu  sichern?  Indem  er  ihnen
Anteil  an  der  Macht  gibt?  Durchaus  nicht!  Im  Organisateur  (CEuvres  IV,
S.  158)  sagt  er:  „Die  Frage  (der  sozialen  Organisation)  wird  für  das  Volk  gelöst
werden;  es  wird  aber  selbst  außerhalb  und  passiv  bleiben.  .  .  .  Das  Volk  ist
von  der  Frage  ausgeschlossen  worden.“  Das  beste  Mittel,  ihm  Gutes  zu
tun,  besteht  darin,  „den  Herren  der  industriellen  Unternehmungen  die
Aufgabe  anzuvertrauen  ...  die  öffentliche  Verwaltung  zu  leiten“,  da  „sie  stets  unmittelbar ­
  bestrebt  sein  werden,  ihren  Unternehmungen  die  größtmögliche  Ausdehnung
zu  geben,  und  aus  ihren  Bemühungen  in  dieser  Hinsicht  wird  sich  die  größtmögliche
Vermehrung  der  Menge  von  Arbeiten  ergeben,  die  von  den  Leuten  aus-  dem  Volk
ausgeführt  werden“  (Syst.  Indust.,  CBuvres,  VI,  S.  82—83).  —  Auch  ein  liberaler
Volkswirtschaftler  würde  nicht  anders  sprechen.
Was  das  Eigentum  anbelangt,  so  hat  Saint-Simon  sicher  seine  Umwandlung  für
möglich  gehalten.  Zahlreiche  Stellen  seiner  Bücher  weisen  hierauf  hin.  „Das  Eigentum ­
  muß  neu  gebildet  und  auf  den  Grundlagen  aufgebaut  werden,  die  es  für  die
Produktion  am  günstigsten  gestalten,“  sagt  er  im  Organisateur  (CEuvres,  IV,
S.  59).  An  anderer  Stelle,  in  einem  Brief  vom  Jahre  1818  an  .den  Redakteur  des
Journal  general  de  la  France,  sagt  er,  daß  er  sich  mit  der  Entwicklung
folgender  Ideen  befasse:  „1.  Das  Gesetz,  das  das  Eigentum  begründet,  ist  von  allen
das  wichtigste;  es  allein  dient  als  Grundlage  des  sozialen  Gebäudes.  ...  2.  Das
Eigentum  muß  so  eingerichtet  sein,  daß  der  Eigentümer  dazu  angespornt  wird,  es
so  produktiv  wie  möglich  zu  gestalten  (CBuvres,  III,  S.  43—44).  Schon  in  den
Lettres  ä  un  Americain  faßt  er  die  Prinzipien,  die  er  bei  J.-B.  Say  findet,  wie
folgt  zusammen  (woraus  hervorgeht,  wie  eng  er  sich  an  die  liberalen  Volks  Wirtschaftler
anlehnt):  „Die  Erzeugung  nützlicher  Gegenstände  ist  der  einzige,  vernünftige  und
positive  Zweck,  den  die  politischen  Gemeinwesen  sich  vornehmen  können,  und  daher
ist  der  Grundsatz:  Achtung  vor  der  Produktion  und  den  Produzenten
unendlich  viel  fruchtbarer  als  der,  der  besagt;  Achtung  vor  dem  Eigentum
und  den  Eigentümern“  (CBuvres,  II,  S.  186—187).  —  Alles  dieses  scheint  uns
aber  nichts  anderes  auszudrüoken  als  den  Gedanken,  daß  das  Eigentum  sich  durch
seine  Nützlichkeit  rechtfertigt  und  in  Hinsicht  auf  den  sozialen  Nutzen'  organisiert
werden  muß.  Wenn  er  eine  bestimmte  Reform  des  Eigentums  ins  Auge  gefaßt  hat,
so  war  es  auf  jeden  Fall  doch  nur  die  des  Grundbesitzes.  Denn  wie  wir  weiter
oben  gesehen  haben,  betrachtet  er  das  Kapital  als  einen  sozialen  „Einsatz“,  der  ein
Anrecht  auf  Entlohnung  gibt.  Auch  findet  man  an  anderer  Stelle  folgende  Ausführung, ­
  die  klar  seine  Sympathie  für  den  beweglichen  Besitz  ausdrückt:  „Der
Reichtum  ist  im  allgemeinen  ein  Beweis  der  Fähigkeit  der  Fabrikanten,  sogar
wenn  sie  das  Vermögen,  das  sie  besitzen,  ererbt  haben,  während  in
den  anderen  Klassen  der  Staatsbürger  es  stets  wahrscheinlich  ist,  daß  die  Reicheren
            
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