Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

242 
Zweites- Buch. Die Begründer. 
ihm den hervorragenden Platz wiederzuverschaffen, auf den es in der 
sozialen Literatur des neunzehnten Jahrhunderts ein unbestreitbares 
Anrecht hat. 
Die Doctrinede Saint-Simon gipfelt ganz und gar in einer 
Kritik des Privateigentums. 
Zum Zweck dieser Kritik kann sich der Volkswirtschaft!er auf 
zwei verschiedene Gesichtspunkte stellen: erstens auf den der Ver 
teilung und dann auf den der Erzeugung der Güter, — auf den 
Gesichtspunkt der Gerechtigkeit oder auf den der Nützlichkeit. Die 
„Doctrine“ greift unser soziales System von beiden Seiten zugleich 
an und faßt schon die meisten der Argumente, die im Laufe des 
19. Jahrhunderts dagegen gerichtet werden, in ein Bündel zusammen. 
In dieser doppelten Aufgabe lehnt sie sich übrigens gerade an di& 
Ideen Saint-Simon’s an. 
a) Saint-Simon hatte in der neuen Gesellschaft die Müßiggänger 
den Arbeitern gegenübergestellt. Der „Industrialismus“ hat keinen 
Platz für die ersteren; nur die Fähigkeit und die Arbeit geben hier 
im Prinzip ein Anrecht auf eine Entlohnung. Durch einen merk 
würdigen Mangel an Folgerichtigkeit jedoch betrachtet Saint-Simon 
das Kapital als einen persönlichen „Einsatz“, der eine besondere 
Entlohnung rechtfertigt. Hier nun setzen die Saint-Simonisten ein. 
Ist es nicht offenbar, daß das Privateigentum an Kapitalien das letzte 
der Privilegien vorstellt? Die Revolution hat die Kasten vorteile 
verschwinden lassen; sie hat das Recht des Ältesten, das in der 
Familie die Ungleichheit heiligte, abgeschafft. Aber sie hat das 
persönliche Eigentum beibehalten, — das Eigentum, das das unge 
rechteste aller Privilegien ausmacht, das Recht des Eigentums „eine 
Abgabe von der Arbeit anderer zu erheben“! Denn in diesem Rechte, 
ein Einkommen ohne Arbeit einzustreichen, definiert sich für die 
Saint-Simonisten das Eigentum J ). „Im gewöhnlichen Sinne des Wortes 
bedeutet Eigentum die Güter, die nicht dazu bestimmt sind, sofort 
verbraucht zu werden, und die heute ein Recht auf ein Einkommen 
geben. In diesem Sinne umfaßt es Grund und Boden und Kapitalien 
d. h. in der Sprache der Ökonomisten den Produktionsfonds. Für 
uns sind der Grund und Boden und die Kapitalien, welcher Art sie auch 
seien, ARBEITSMITTEL, die Grundbesitzer und die Kapitalisten 
(zwei Klassen, die in dieser Hinsicht nicht voneinander unterschieden 
werden können) die TREUHÄNDER DIESER PRODUK 
TION S MI T TEL; ihre Aufgabe besteht darin, sie unter die Arbeiter 
zu VERTEILEN. Diese Verteilung geschieht auf Grund von 
Handlungen, die zu Zinsen, Miete und Pacht Anlaß geben“ 1 2 )- 
1 ) Doctrine de Saint-Simon, S. 182. 
2 ) Ebenda, S. 190 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.