Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 651
muß ein jeder in den Stand gesetzt werden, in Freiheit sein Streben
nach Wohlstand zu betätigen. Dem stehen aber zwei große Hinder
nisse entgegen. Das erste ist der Mangel an Kapital: dem hilft
Gossen durch die Schaffung einer großen Darlehnskasse unter der
Leitung des Staates ab, deren Einrichtung er bis in die geringsten
Einzelheiten beschreibt. Das zweite Hindernis ist der private Boden
besitz. Um nämlich seine ganze Tätigkeit entfalten zu können und
die größtmögliche Menge von Gütern zu schaffen, muß der Mensch
nicht nur imstande sein, frei seine Arbeit zu wählen, sondern es
muß ihm auch möglich sein, sich den vorteilhaftesten Ort für
seine Arbeit auszusuchen. Diese freie Wahl verhindert der Privat
besitz. „Hier haben nämlich“, sagt Gossen, „auch die menschlichen
Institutionen, anstatt die Beseitigung dieses Hindernisses zu erleichtern,
dasselbe in unzähligen Fällen zu einem unüberwindlichen gemacht
durch Einführung des Privateigentums an Grund und Boden, weil es
durch diese Einführung dem Eigensinn eines einzelnen Menschen oft
ganz und gar anheimgegeben ist, ob er einen ihm zugehörigen
Fleck des Erdbodens zu dem zweckmäßigsten Produktionszweige her
geben und einrichten will oder nicht, und es ist eine zu bekannte
Tatsache, wie unzählige Male dieser Eigensinn die zweckmäßigste
Einrichtung eines Produktionszweiges verhindert, als daß es hier
nötig wäre, besondere Tatsachen namhaft zu machen. Hat man es
darum sogar nötig gefunden, bei Industriezweigen, die eine groß
artigere Einrichtung heischen, wie beim Bergbau, beim Bau von
Chausseen und Eisenbahnen, das Expropriationsrecht einzuführen 1 )!“
Daher muß der Gemeinschaft der Besitz am Boden wiedergegeben
werden, und zwar in einer solchen Weise, daß Allen die Möglichkeit
gegeben ist, Boden zur Benutzung zu beanspruchen und ihn zum Ge
brauch zu erhalten. So würde nicht nur jede Industrie den für ihre
Anlage günstigsten Standort aussuchen können, sondern die Gemein
schaft würde auch sicher sein, indem sie den Gebrauch des Bodens
versteigert und ihn dem überweist, der die höchste Pacht verspricht,
daß ein jeder Teil des Bodens von der Person bewirtschaftet wird,
die persönlich am fähigsten ist, den höchsten Nutzen daraus zu ziehen.
Auf diese Weise wird zu jedem Augenblick und im Rahmen der ge
gebenen menschlichen Kenntnisse die der Produktion günstigste
Organisation gewährleistet 2 ).
b Entwicklung der Gesetze, usw., S. 250.
2 ) Gossen sieht in dieser Reform noch andere Vorteile, die er auf Seite 273
aufzählt: 1. Indem man den Einzelpersonen den Genuß der Bodenrente entzieht,
entzieht man vielen die Möglichkeit, ohne Arbeit zu leben, wodurch man ihre aktive
Tätigkeit erhöht; 2. die rechtlichen Verhältnisse des Eigentums werden außer
ordentlich vereinfacht; 3. die Produzenten haben kein Kapital nötig, um erst einmal
ein Stück Land zu kaufen; 4. zum Schluß wird die Bodenrente im weitesten Maße