Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 651 
muß ein jeder in den Stand gesetzt werden, in Freiheit sein Streben 
nach Wohlstand zu betätigen. Dem stehen aber zwei große Hinder 
nisse entgegen. Das erste ist der Mangel an Kapital: dem hilft 
Gossen durch die Schaffung einer großen Darlehnskasse unter der 
Leitung des Staates ab, deren Einrichtung er bis in die geringsten 
Einzelheiten beschreibt. Das zweite Hindernis ist der private Boden 
besitz. Um nämlich seine ganze Tätigkeit entfalten zu können und 
die größtmögliche Menge von Gütern zu schaffen, muß der Mensch 
nicht nur imstande sein, frei seine Arbeit zu wählen, sondern es 
muß ihm auch möglich sein, sich den vorteilhaftesten Ort für 
seine Arbeit auszusuchen. Diese freie Wahl verhindert der Privat 
besitz. „Hier haben nämlich“, sagt Gossen, „auch die menschlichen 
Institutionen, anstatt die Beseitigung dieses Hindernisses zu erleichtern, 
dasselbe in unzähligen Fällen zu einem unüberwindlichen gemacht 
durch Einführung des Privateigentums an Grund und Boden, weil es 
durch diese Einführung dem Eigensinn eines einzelnen Menschen oft 
ganz und gar anheimgegeben ist, ob er einen ihm zugehörigen 
Fleck des Erdbodens zu dem zweckmäßigsten Produktionszweige her 
geben und einrichten will oder nicht, und es ist eine zu bekannte 
Tatsache, wie unzählige Male dieser Eigensinn die zweckmäßigste 
Einrichtung eines Produktionszweiges verhindert, als daß es hier 
nötig wäre, besondere Tatsachen namhaft zu machen. Hat man es 
darum sogar nötig gefunden, bei Industriezweigen, die eine groß 
artigere Einrichtung heischen, wie beim Bergbau, beim Bau von 
Chausseen und Eisenbahnen, das Expropriationsrecht einzuführen 1 )!“ 
Daher muß der Gemeinschaft der Besitz am Boden wiedergegeben 
werden, und zwar in einer solchen Weise, daß Allen die Möglichkeit 
gegeben ist, Boden zur Benutzung zu beanspruchen und ihn zum Ge 
brauch zu erhalten. So würde nicht nur jede Industrie den für ihre 
Anlage günstigsten Standort aussuchen können, sondern die Gemein 
schaft würde auch sicher sein, indem sie den Gebrauch des Bodens 
versteigert und ihn dem überweist, der die höchste Pacht verspricht, 
daß ein jeder Teil des Bodens von der Person bewirtschaftet wird, 
die persönlich am fähigsten ist, den höchsten Nutzen daraus zu ziehen. 
Auf diese Weise wird zu jedem Augenblick und im Rahmen der ge 
gebenen menschlichen Kenntnisse die der Produktion günstigste 
Organisation gewährleistet 2 ). 
b Entwicklung der Gesetze, usw., S. 250. 
2 ) Gossen sieht in dieser Reform noch andere Vorteile, die er auf Seite 273 
aufzählt: 1. Indem man den Einzelpersonen den Genuß der Bodenrente entzieht, 
entzieht man vielen die Möglichkeit, ohne Arbeit zu leben, wodurch man ihre aktive 
Tätigkeit erhöht; 2. die rechtlichen Verhältnisse des Eigentums werden außer 
ordentlich vereinfacht; 3. die Produzenten haben kein Kapital nötig, um erst einmal 
ein Stück Land zu kaufen; 4. zum Schluß wird die Bodenrente im weitesten Maße
	        
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