Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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steuern,  dann  die  Bauplatzsteuer,  Lizenz-  und  Konzessionsabgaben
(gewerbliche  Sondersteuern),  endlich  Gebühren,  von  denen  finanziell
am  wichtigsten  die  Platzabgaben  sind,  und  Beiträge.
Nicht  nur  ihrem  Ertrage  nach,  sondern  auch  in  systematischer
Hinsicht  sollten  die  hier  aufgeführten  besonderen  Abgaben  nach  der
Absicht  der  Gesetzgeber  die  beiden  Hauptsteuerglieder,  die  Zuschläge
und  die  Oktrois,  wirksam  ergänzen.  So  sollte  die  Belastung  der  Einkünfte ­
  aus  dem  Grund-  und  Gebäudebesitz  (durch  Zuschläge)  im
Nahmen  der  Erwerbsbesteuerung  ergänzt  werden  durch  eine  allgemeine
Gewerbesteuer  (tassa  die  esercizio  e  rivendita)  und  durch  gewerbliche
Sonderabgaben  (wie  die  Steuern  auf  landwirtschaftliches  Vieh,  auf
Zug-,  Last-  und  Reittiere  (teilweise,  Lizenz-  und  Konzessionsabgaben),
dann  durch  die  Bauplatzsteuer,  namentlich  aber  durch  eine  allgemeine
persönliche  Steuer  in  der  Gestalt  der  Pamiliensteuer.  Innerhalb  der
Aufwandsbesteuerung  wollte  man  für  den  dazio  consumo,  der  auf  der
Besteuerung  des  Massenkonsums  beruht,  einen  Ausgleich  schaffen
namentlich  in  der  Mietsteuer  und  in  Abgaben,  die  im  allgemeinen
auf  eine  erhöhte  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  schließen  lassen,
wie  auf  das  Halten  von  Dienstboten,  Wagen,  Reit-  und  Zugtieren,
Hunden,  von  Fahrrädern  und  Kraftwagen  u.  dgl.
Daß  alle  diese  besonderen  Steuern  eine  verhältnismäßig  geringe
Bedeutung  erlangt  und  die  fortschreitende  Überlastung  des  Immobiliarbesitzes ­
  und  des  Massenkonsums  nicht  in  ausreichendem  Maße  auszugleichen ­
  vermocht  haben,  liegt  nicht  allein  in  den  ihnen  anhaftenden
Mängeln  und  der  vielfach  mangelnden  Geneigtheit  der  Gemeinden  sie
anzuwenden,  als  namentlich  in  ihrer  beschränkten  Anwendungsmöglichkeit ­
  begründet  *).
Wir  betrachten  zunächst  die  Familiensteuer,  die  finanziell  wichtigste
und  wissenschaftlich  interessanteste  der  besonderen  Steuern.

l )  „Ma  in  parte  per  difetti  inerenti  alle  leggi  con  cni  furono  Ordinate,  in  parte
per  le  difflcoltä  stesse  di  tali  forme  di  tassazione,  le  qnali  richiedono  certe  condizioni,
che  non  si  riscontrano  sempre  nelle  amministrazioni  locali,  e  in  parte  per  l’incuria
dei  munioipii  e  delle  autoritä  tutorie  le  imposte  anzidette  non  hanno  l’importanza
finanziaria  che  dovrehbero  avere“  (Eicca  Salerno  a.  a.  0.  S.  812/13).
            
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