in der Mitte stehen die aus der Vereinigung beider Elemente
{Kapital -j- Arbeit) fließenden Einkünfte („redditi misti“).
Es werden 5 Kategorien (Schedules) von Einkommen unter
schieden :
1. Kategorie A 1 : Zinsen der öffentlichen Anleihen (der Gemeinden,
Provinzen, des Staates) und der Obligationen staatlich garantierter
oder subventionierter Gesellschaften*) (insbesondere der Eisenbahn
gesellschaften).
2. Kategorie A 2 : Zinsen der Privatanleihen (Industrieobligationen
u. dgl.) sowie Einkünfte aus sonstigen reinen Kapitalanlagen, die nicht
unter A ! fallen.
3. Kategorie B: Einkünfte aus Kapital und Arbeit, d. h. aus
gewerblichen Unternehmungen, Handel, Pacht landwirtschaftlicher Be
triebe usw.
4. Kategorie C: Einkünfte aus persönlicher Arbeitsleistung, wie
Lohn, Honorar, Besoldung, Berufseinkommen jeder Art, insbesondere
der liberalen Berufe.
5. Kategorie D: Einkünfte aus Besoldungen, Pensionen und An
weisungen, die vom Staat, von den Provinzen und den Gemeinden
bezahlt werden.
Die so klassifizierten Roheinkünfte sind unter Abrechnung der
Produktionskosten und Schuldzinsen in Reineinkünfte zu verwandeln.
Dies gilt jedoch nicht von den Besoldungen, Pensionen u. dgl. der
öffentlichen Beamten und der Zinsen der öffentlichen Anleihen, wo
die Steuer durch direkten „Abzug“ (per ritenuta) bei der Auszahlungs
stelle erhoben wird. Gegenstand der Besteuerung bilden aber nicht
schon die Rein-, sondern die „steuerbaren“ Einkünfte (redditi impo-
nibili). Diese werden aus jenen durch Berechnung gewonnen. Die
Qualität einerseits, die Quantität der Bezüge andererseits bilden dabei
die entscheidenden Kriterien.
Eine Abstufung der Steuer nach der Qualität der Ein
künfte erfolgt dadurch, daß die Reineinkünfte der verschiedenen
Kategorien um gewisse Quoten zu reduzieren sind, um sie steuerlich
gleichwertig zu machen. Der Normalsatz beträgt (seit Ges. v. 1894)
20% (nach dem Ges. v. 11. Aug. 1870: 12%). Auf die nicht durch
*) Ein Verzeichnis dieser Gesellschaften findet sich im „codice finanziario del
regno d’Italia“ (von Bellone Angelo, Niccoli Ugo und Balzani Pietro), Turin, Bd. V,
S. 26 u. 27, wo auch eine gute Darstellung der imposta di ricchezza mobile ge
geben ist (S. 4—49).