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das bewegliche Kapital treffen und erfaßt daher Handel und Gewerbe.
Allein eine größere Bedeutung für den öffentlichen Haushalt der Gemeinden
hat sie nicht erlangt. Sie erbrachte i. J. 1912 (nach den
Etats) 14683471 L., d. h. 2,15 °/o der ordentlichen Gesamteinnahmen
oder 2,88 % des Gesamtabgabenerträgnisses (oder 12,80 °/ 0 nach Ausscheidung
der Immobiliarsteuerzuschläge und des dazio consumo). Erhoben
wurde sie i. J. 1907 in 6451 (von 8283) Gemeinden mit einem
Gesamtsoll von 9,89 Mill. L. Sie rangiert der Größe des Ertrages
nach hinter der Familien- und der Yiehsteuer, doch sei ihre Darstellung
wegen ihrer größeren Allgemeinheit der der letzteren vorangestellt.
2. Die Steuer ist ihrem Wesen nach sehr alt 1 ). Vor der Erstehung
des neuen Einheitsstaates bestanden in den alten Territorien
mannigfaltige, ihr mehr oder weniger ähnliche Gewerbeabgaben, die
meist auf den Prinzipien der Gewerbegattungsklassen und der Ortsbreitet,
und eine direkte persönliche Steuer wäre der Mietsteuer vorzuziehen“ (Graziani).
Wiederholt hat man eine Reform der italienischen Mietsteuer durchzuführen
versucht. So hatte Magliani in dem Reformprojekt von 1887 auch eine wesentliche
Verbesserung derselben vorgesehen (Art. 22 bis 25). Sie bestand in folgendem:
Freilassung der unteren Mieten, nach der Bevölkerungsgröße des Ortes abgestuft:
bis 400 L. bei Orten über 100000 Einw., bis 300 L. bei solchen von 50000 bis
100000 Einw., bis 200 L. bei 20000 bis 50000 und bis 100 L. bei weniger als
20000 Einw.; dann Abstufung der Mieten nach Klassen (Zahl: 3 bis 6); ferner
Progression von 2 bis 10 °/ 0 ; endlich Ermäßigung der Steuer (um höchstens eine
Klasse) bei zahlreicher Familie (fakultativ). Die Reform scheiterte. Die Parlamentskommission
(Berichterstatter: Fagiuoli) trug Bedenken, die Mietsteuer auf Orte von
unter 10000 Einw. auszudehnen, da diese hier tatsächlich zu einer die Gebäudebesitzer
treffenden Gebäudesteuer werden könnte. — In den Reformplänen von
Carcano 1898 und Carmine 1899 (Art. 5 bis 7) wurden die Vorschläge von
Magliani im wesentlichen wiederholt. Beide forderten Abschaffung der proportionalen
Steuer und Beginn der Progression mit 2%, ferner Erhöhung der Steuer um eine
Klasse bei Einzelpersonen oder zweiköpfigen Familien, dagegen Ermäßigung um
eine Klasse bei Familien von über fünf Gliedern (außer dem Familienhanpte). Wie
Magliani wollte auch Carmine die Wohnungen der ärmeren Leute von der Steuer
freilassen; die Mieten bis 300 L. bei Gemeinden von über 100000 Einw., bis 200 L.
bei 50001 bis 100000 Einw., bis 150 L. bei 10001 bis 50000 Einw., bis 100 L. bei
3001 bis 10000 Einw. und bis 60 L. bei weniger als 3000 Einw. Diese Reformen
scheiterten — ohne Verhandlungen im Parlamente.
Die gänzliche Abschaffung der Mietsteuer wurde vorgeschlagen von Wollemborg
im Reformplan von 1901, von Majorana 1905 und von Sonnino 1910.
*) Sie geht auf die vectigalia artium im alten Rom zurück. Näheres bei
Cereseto a. a. 0. I, S. 133f.