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Wenn nun das versicherungstechnische Departement in voller Kenntnis dieser
Zusammenhänge den Unternehmern eine so erdrückende Macht in den Bezirksstellen
einräumt, so handelt cs sich ihm offenbar darum, den besonders bei der
Unfallversicherung so klar manifestierten Wünschen der Unternehmer Rechnung zu
tragen und die Vcrwaltungsmisere von diesem Gebiete auch auf die Bezirksstellen
zu übertragen. Niemand kann ja so naiv sein, zu glauben, daß die Ztvcidrittelmajorität
der Unternehmer, der Proporz bei den Wahlen der Versicherten
und die Ernennung des leitenden Beamten durch die politische Behörde geeignet
sind, das Meldewesen, die Einhcbung der Beiträge und die Evidenzführung
günstig zu beeinflussen.
Die erzieherische Arbeit auf dem Gebiete der Versicherung ist auch bisher
nur dort gelungen, wo die Vertreter der Arbeiterschaft alle vom Gesetz gebotenen
Mittel rücksichtslos zur Anwendung gebracht haben. Kann jemand glauben,
daß die Unternehmcrvertreter ein erhebliches Maß von Strenge gegen ihre Kollegen
dulden werden? Auch die Beamten der Bezirksstellen werden nur zu balderkennen,
daß rücksichtsloses Vorgehen bei Mängeln und Unterlassungen nicht vorwärts
bringt. Qualität und Quantität der Vcrwaltungsarbeit, wie der Meldungen
und Anzeigen werden die Spuren dieser Erkenntnis zeigen.
In voller Kenntnis dieser Sachlage macht das versicherungstechnische Departement
in der neuen Vorlage trotzdem eine Unsumme von Versprechungen. Wer
soll all diese Wechsel einlösen, die hier, wie von einem leichtsinnigen Schuldenmacher,
auf prompte Arbeit, Leistungsfähigkeit und guten Willen der Bezirksstellen
von den Herren des versicherungstechnischen Departements ausgestellt werden?
Die Regierung über die Höhe der Vcrwaltungskosten.
Schweigt die Regierungsvorlage über die Wirkungen der eigenartigen Organisation
der Bezirksstellen, so spricht sie umsomehr über die Verwaltungskosten,
allerdings immer nur in ganz allgemeinen Redewendungen.
Die Schätzungen der unbequemen Kritiker seien — wie wir erfahren —
gewagt, ohne jede Grundlage, man könne mit Beruhigung sagen, daß die
Schätzungen weit über das tatsächlich zu erwartende Maß hinausgehen. Für detaillierte
ziffermäßige Berechnungen fehle überhaupt jede Grundlage. Es sei aber
kein Anlaß zur Annahme, daß mit 10 bis 12°/ 0 der Beiträge das Auslangen
nicht gefunden werden könne.
Woher die Herren im Ministerium des Innern bei Fehlen jeder Basis doch
dazu gelangen, eine Ziffer mit solcher Sicherheit zu nennen, muß einem jeden, der
nicht Fachmann im Versicherungsdcpartement. des Ministeriums des Innern ist,
unerfindlich bleiben. Man kann doch nicht annehmen, daß die Grundlagen für
Schätzungen und Berechnungen den Kritikern fehlen, dem versicherungstechnischen
Departement dagegen zur Verfügung stehen. Wäre letzteres der Fall, so wäre cs doch
Pflicht der Regierung, der Oeffentlichkcit diese Grundlagen nicht vorzuenthalten.
Vorderhand muß ich sagen, daß mit leichterem Sinne ein Problem von
dieser ungeheuren Tragweite noch selten von einer Regierung behandelt worden
ist. Von ernsten Fachmännern verschiedener Parteirichtungen sind die schwersten
Bedenken, unter Anführung sachlicher Argumente, geltend gemacht worden. Das
versicherungstechnische Departement aber, das die unumschränkte Herrschaft über
das gesamte Gebiet der Arbeitervcrsicherung in Oesterreich ausübt, weiß darauf
nichts zu erwidern, als daß die Schätzungen übertrieben, nicht zuverlässig seien
und dann, trotz des Fehlens einer jeden Grundlage, eine beliebige Ziffer als die
wirkliche Höhe der künftigen Verwaltungskostcn hinzustellen.
Mir beweisen die Aenderungen in der neuesten Regierungsvorlage, daß die
Bedenken der Kritiker im Ministerium des Innern recht ängstliche Gefühle aus-