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der überwiegenden Mehrzahl der kleinen Krankenkassen die Agenden der Beitrags-
vorschreibung und -Einhebnng meistens im Argen, infolgedessen auch das Melde
wesen und die Beitragseinhebnng. Rückstände und Abschreibungen uneinbringlicher
Beiträge zeugen von großen Mängeln. Bei den Bezirksstellen werde der Beitreibe
dienst in ökonomischerer Weise eingerichtet werden. Die kleinen Krankenkassen
würden dadurch großen Nutzen ziehen. Das An- und Abmeldewesen werde sich
besonders einfach gestalten. Alle Meldungen seien mit einem Coupon versehen,
der ausgefüllt, abgetrennt und allabendlich gesammelt an die betreffende Kranken
kasse gesendet werde. Die Sammlung der Coupons bilde einen ausreichenden
Kataster der Mitglieder für alle Kasscnzwccke. Unterbleibe die Anmeldung, so werde
die Kasse wie bisher vom Versicherten einen Nachweis seiner Anspruchsbercchtigung
verlangen müssen, oder diesen Anspruch selbst feststellen. Von dem Ergebnisse werde
natürlich die Bczirksstelle zu verständigen sein.
Gegenüber diesen Ausführungen der Regierungsvorlage möchte ich vorerst
folgendes bemerken.
Die wahren Absichten der Regierung.
In dem polemischen Eifer, mit dem das versicherungstcchnische Departement
die Nützlichkeit der Bezirksstellen verteidigt, wird beharrlich vergessen, darüber ein
wenig nachzudenken, nicht nur, warum die Bezirksstellen überhaupt statt der
Krankenkassen mit den Agenden der Lokalstellen betraut werden sollen, sondern
vor allem, weshalb das versicherungstechnische Departement mit so unerschütterlicher
Beharrlichkeit den Bezirksstellen gerade die von der Vorlage ersonnene Organi
sation geben will und von dieser nicht um Haaresbreite abzuweichen bereit ist.
Da die Herren des Ministeriums des Innern dieser Frage beharrlich ausweichen,
frage ich: Was ist der praktische Zweck, wenn die Bczirksstelle — eine auch nach
den Gutachten der Unsallversichcrungsanstalten ausschließlich bnrcaukratische Ein
richtung — einen eigenen Vorstand erhält? Und weiter: Wenn dieser Vorstand
die Interessen der Krankenkassen schützen soll, was er meines Erachtens gar nicht
kann, warum muß das Uebergewicht der Unternehmer und der Selbständigen im
Vorstande ein so gewaltiges sein? Warum endlich werden die organisierten Arbeiter
mir Hilfe des Proporzes von der Vertretung in diesem Vorstande so sorgsam aus
geschaltet?
Die Erklärung ist folgende.
Die erfolgreiche Durchführung der Sozialversicherung hängt, wie ich ein
gehend nachgewiesen habe, im wesentlichen von dem Maße des Einflusses ab,
welcher den Trägern der sozialpolitischen Moral in den Versichcrungsinstituten
eingeräumt wird. Die Organisation der Versicherung muß so eingerichtet werden, daß
sic Feindseligkeit und Jndifferentismus bei Unternehmern und Arbeitern möglichst
zu überwinden vermag. Deshalb sollte sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage
vorlegen: Wer ist berufen, diesen Kampf gegen Feindseligkeit und Jndifferentismus
zu führen?
Die Behörden haben sich bisher zu einer entsprechenden Wertung jener
Rcchtsgüter nicht durchgerungen, die die bestehende sozialpolitische Gesetzgebung
unter ihren Schutz gestellt hat. Die Unternehmer haben im Durchschnitte nur
eine Art von fiskalischem Interesse an der Sozialversicherung: möglichst wenig
zu zahlen. Dieses Interesse ist am besten bei einer s chlechten Verwaltung der
Versicherungsinstitute, nicht bei einer guten aufgehoben. Nur die führenden Schichten
der Arbeiterschaft haben notgedrungen sozialpolitische Interessen bei der Arbciterver-
sicherung zu vertreten. Wollen sic ihren Beruf zur leitenden Stellung innerhalb
der Arbeiterklasse auch für den Bereich der Sozialversicherung erweisen, dann sind
sie genötigt, alle gesetzlich zulässigen Mittel zur Erzwingung einer rationellen Ver
waltung anzuwenden.