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nicht gekannt hat, — steht jetzt gleichfalls vor einer Reform seiner
Armengesetzaebung. Diese soll jedoch, im Gegensatz zur englischen Reform,
unsere Arbeiter und Arbeitgeber zur Selbsthülfe resp. zur Aufbringung
von 63 Millionen Mark jährlich heranziehen und von der Gesamtheit
der Nation nur eine ergänzende Beihülfe von 19 Millionen Mark
jährlich beanspruchen, — aber für die Übergangszeit bis zur prak
tischen Ausführung dieser Reform steht das Reich vor der Frage:
ob das einmalige Opfer von 240 Millionen und außerdem die
auf 4 Jahrzehnte beschränkte Beihülfe von rund 5 resp. 10* Mil
lionen Mark einen zu hohen Preis bilden für die Ziele, welche
mit diesen Opfern noch zu unseren Lebzeiten erreicht werden
können?
Die Ziele sind folgende:
Die Alters- und Jnvalidcn-Bersicherung vermindert
in Gemeinschaft mit den beiden anderen sozialen Ge
setzen die Zahl der Hülfsbedürftigen im Reich um
weit über 4 Millionen und macht es dadurch den Ge
meinden möglich, andere Zweige der Armenpflege zu
vervollkommnen, — sic beseitigt die Ursache des Baga-
bondierens und Bettelns aller durchs Alter und
Invalidität unterstützungsbedürftig gewordenen Ar
beiter, resp. bindet sie an ihren heimatlichen Wo hn-
sitz, — sie nötigt und gewöhnt jugendliche Arbeiter
zur Sparsamkeit resp. Mäßigkeit, — sic erfüllt die
Alten und Invaliden mit Dankbarkeit und ihre
Kinder mit doppelter Liebe und Treue für Kaiser
und Reich, fiir König und Vaterland, denn sic einigt
das deutsche Reich auch in der Gesetzgebung für
Hülfsbedürftige und wird für sein Gemeinwesen
und seine Kultur eine der wohlthätigsten Einrichtungen
unseres Jahrhunderts, das großartigste Werk der
Nächstenliebe.
Wir schließen mit dem Wunsche, welchen Seine Majestät der
Kaiser nach beendigtem Kriege in seiner ersten Thronrede vom 21. März
1871 aussprach:
„Möge die Wiederherstellung des deutschen Reichs für die
„deutsche Nation auch nach Innen das Wahrzeichen neuer
„(prüfte sein."
* Bergt. Beilage No. XI.