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Eine direkte Gefahr für Deutschland und speziell Oberschlesien
würde es aber bedeuten, wenn der Kreis Bendzin an
Österreich fiele, da dies für die Weitergestaltung der wirtschaftlichen
Verhältnisse zwischen Deutschland und Österreich von
schwerwiegender Bedeutung wäre.
Durch einen Anschluß des Kreises Bendzin
an Österreich würde sich die Lage der o bersch
l e s i s ch e n Montanindustrie noch weiter verschlechtern.
Ihre Lebensfähigkeit wird zurzeit im wesentlichen
nur aufrecht erhalten durch die Möglichkeit des oberschlesischen
Kohlenabsatzes nach dem Auslande, in erster Reihe
nach Österreich-Ungarn, das ungefähr Vs des ganzen Absatzes
aufnimmt. Jede Erweiterung des österreichis
ch e n Kohlengebietes lv ü r d e so m i t die wirtschaftliche
Lage der oberschlesischen Steink
o h l e n g r u b e n u n g ü n st i g beeinflussen. Im Jahre
1913 sind z. B. von Oberschlesien nach Österreich-Ungarn 11,1
Mill. Tonnen Kohlen ausgefiihrt worden. Würde nun die gesamte
oder ein erheblicher Teil der Produktion der jetzigen polnischen
Gruben Österreich zufallen, so wäre damit unter Berücksichtigung
der großen Erweiterungsfähigkeit dieser Gruben, die, wie oben erwähnt,
ohne Schwierigkeit 10 Millionen Tonnen jährlich produzieren
können, fast der gesamte österreichische Kohlenmarkt für
das oberschlesische Steinkohlenrevier verloren. Bei den ungünstigen
Absatzbedingungen für oberschlesische Kohlen nach Deutschland
loürde es für die oberschlesische Steinkohlenindustrie fast
unmöglich sein, sich für diesen Verlust Ersatz zu schaffen. Hierzu
kommt, daß die oberschlesische Steinkohlenaussuhr nach Polen
ihren Weg zu den polnischen Eisenhütten nahm, die auch gerade
in der Hauptsache in dem Teile des Kreises Bendzin liegen, der
gegenivärtig bereits unter österreichischer Verwaltung steht. Durch
eine Angliederung dieses Teiles an Österreich würde auch die
Ausfuhr nach Polen der oberschlesischen Steinkohlenindustrie zum
großen Teile abgeschnitten sein, für ihre Lieferung würde das
Ostrauer Revier eintreten. Aber darüber hinaus
würde die Vermehrung des K o h l e n r e i ch t u m s
in Ö st e r r e i ch noch viel verhängnisvoller dadurch,
daß Ö st e r r e i ch in i t einem Schlage in
eine ganz andere Position bei den künftigen
Handelsverträgen käme. Es ist bekannt,
daß Deutschland Österreich gegenüber nur geringe wirtschaftliche
Druckmittel geltend machen kann, um einigermaßen
günstige Handelsverträge durchzusetzen. Es bedarf keiner weiteren
Ausführung, daß Österreich bei den Handelsvertragsverhandlun-