Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Stipenbien für den Lesuch der Meister-- und 
Senossenschasrskurse in LSln. 
Die Kammer unterstützt bedürftige und würdige 
Meister und Gesellen, die an einem Meister- oder 
Genossenschaftskursus in Köln teilnehmen, durch 
Beihülfen, über deren Umfang die folgende Tabelle 
Auskunft gibt. 
Jahr 
Meisterkurse 
je 
Genossen 
schaftskurse 
M 
1900/01 
— 
— 
1901/02 
— 
— 
1902/03 
680 
— 
1903/04 
925 
390 
1904/05 
1900 
1000 
1905/06 
1860 
350 
1906/07 
750 
175 
1907/08 
1140 
75 
1908/09 
1050 
75 
1909/10 
1120 
500 
1910/11 
735 
— 
1911/12 
510 
— 
19] 2/13 
880 
110 
1913/14 
930 
165 
12480 
2840 
Unterstützung von fortbiidungr-- und 
Fachschulen der Innungen. 
von jeher hat die Handwerkskammer die Fort- 
bildungs- und Fachschulen geldlich unterstützt, was 
aus folgender Tabelle hervorgeht, die die Beiträge 
an die Schulen wieder gibt. 
Jahr 
Fortbildungs 
schulen 
Jl 
Fachschulen 
M 
1900/01 
500 
275 
1901/02 
100 
150 
1902/03 
160 
500 
1903/04 
500 
1350 
1904/05 
800 
1328 
1905/06 
— 
800 
1906/07 
— 
850 
1907/08 
250 
1000 
1908/09 
350 
500 
1909/10 
150 
400 
1910/11 
450 
100 
1911/12 
216 
300 
1912/13 
200 
350 
1913/14 
340 
250 
4016 
8153 
Dis Unterstützung der Fachschulen und Kurse der 
Innungen geschieht nach folgenden Grundsätzen: 
Srundsätze 
für die Veranstaltung von technischen Meisterkursen 
bei den Innungen. 
1. Die Kammer unterstützt nur dann technische 
Kurse, wenn sie als Veranstalterin der Kurse fungiert 
und ihr das ganze Arrangement überlassen ist. 
2. Die Innung übt die Aufsicht über den Kur 
sus aus. Jedoch ist den Vertretern der Kammer 
jederzeit das Recht der Besichtigung des Kursus 
einzuräumen. 
3. Die Kammer unterstützt einen Kursus nur 
dann, wenn die Innung ihrem Etat entsprechend, 
sich an der Unterstützung beteiligt. 
4. Die Innung hat der Kammer zugleich mit 
dem Antrag einen detaillierten Haushaltsplan ein 
zusenden. 
5. Die Abhaltung eines Kursus muß in der 
Innungs-Versammlung beschlossen sein. 
6. Seitens der Unterstützung beantragenden 
Innung ist der Nachweis zu erbringen, daß sie 
sich bemüht hat, seitens der in Betracht kommen 
den Stadtverwaltung eine Beihülfe zu dem Kursus 
zu erhalten. 
7. Als Mitglieder sind in erster Linie ältere 
Meister zuzulassen, in zweiter Linie jüngere Meister 
und Gesellen; letztere nur dann, wenn für ihr Fach 
in Löln keine Kurse eingerichtet sind. 
8. Die Innung haftet dafür, daß die Teil 
nehmergebühren rechtzeitig an die Kammer abge 
führt werden. 
9. Das Unterrichtslokal bestimmt die Handwerks- 
kammer nach Anhörung der Innung. 
Sl-undsZhe 
für die Unterstützung von Innungsfachschulen. 
1. Die Unterstützung von Innungsfachschulen 
kann nur dann erfolgen, wenn die Stadtverwal 
tungen ebenfalls eine Unterstützung gewähren, oder 
wenn seitens der Innung wenigstens nichts un 
versucht gelassen wurde, eine solche zu erhalten. 
2. Den Fachschulen ist zu empfehlen, alles daran 
zu setzen, daß sie als Fachklasse den bestehenden 
Fortbildungsschulen angegliedert werden. 
3. Die Fachschulen der Innungen sollen in der 
Regel nur bis zu dem Betrage von der Kammer unter 
stützt werden, den die Innung zu den Kosten beiträgt.
	        
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