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Förderung der ländlichen Bauweise und die Pflege
der ländlichen Spezialgewerbe nicht vernachlässigt
werden dürfen. Erfolg verspricht auch die Ein
wirkung auf bäuerliche Vereine und Genossenschaften,
damit sie keine das Handwerk schädigende Unter
nehmungen gründen.
Die Tätigkeit der Handwerkskammer in dieser
Einsicht fand volle Würdigung und Anerkennung
durch den Negierungs-Präsidenten. Die
Leitsätze wurden den Behörden, Innungen und
Handwerksvereinen auf dem Lande zugestellt.
Auch in der Hauptversammlung des Deut
schen Vereins für ländliche Wohlfahrts
und Heimatpflege (Abteilung Rheinprovinz) zu
Löln, die sehr gut besucht war, hauptsächlich von
Landwirten, Landräten, Bürgermeistern usw., der als
Ehrengäste der Regierungspäsident Steinmeister von
Töln, Vertreter des Gberpräsidenten, Landeshaupt
mannes und anderer Behörden beiwohnten, wurde
die Frage „Handwerk auf dem Lande" erörtert.
Ausgehend von einer kurzen Darstellung der wirt
schaftlichen Lage des Handwerks überhaupt ver
breitete sich Dr. wilden im einzelnen über die des
ländlichen, namentlich dessen Entwicklungsmöglich-
keiten betonend. Aus der zwar schwierigen, aber
durchaus nicht hoffnungslojen Lage folgerte der
Redner die mannigfachen Aufgaben zur Förderung
des Handwerks durch die Selbst- und Staatshülfe
und forderte zur Mitwirkung hierbei die Behörden
auf dem Lande, namentlich aber die Landwirtschaft
auf, die, aufs engste mit dem Handwerk verknüpft,
an dessen Erhaltung ein großes Interreffe habe.
Dem Vortrag lagen folgende Leitsätze zu
grunde :
1. Die Erhaltung und Förderung eines kräftigen
leistungsfähigen Landhandwerks ist notwendig,
a) weil das Landhandwerk ein wichtiger Be
standteil der Landbevölkerung überhaupt ist,
b) weil die Landwirtschaft wie die gesamte
übrige Landbevölkerung zur Durchführung
ihrer eigenen Wirtschaftszwecke eines tüch-
Ligen Handwerkerstandes bedarf.
2. Die Bemühungen zur Hebung des Land-
Handwerks setzen in erster Linie eine gute Ausbil
dung und Schulung des Handwerkers voraus.
Diese Ausbildung hat sich zu erstrecken auf: Tech
nische Fertigkeit, Fähigkeit zu genauer Kalkulation;
für einzelne Handwerke (Bauhandwerk, Schreiner
handwerk usw.); auch auf aesthetisches Verständnis.
3. Der weg zu dieser Schulung ist auf dem
Wege der allgemeinen Bildung wie der besonderen
Fachbildung zu suchen. Für die Zwecke der All
gemeinbildung ist die Fortbildungsschule möglichst
mit Schulzwang anzustreben, wobei gegebenenfalls
mehrere Gemeinden sich zu einem Schulverband
vereinigen können.
Die Fachbildung der Lehrlinge liegt in erster
Linie in der Hand der Meister. Die Unterbringung
von Lehrlingen bei tüchtigen Meistern auf dem
Lande ist besonders ratsam, die Einrichtung einer
entsprechenden Lehrstellenvermittlung durch die
Handwerkerorganisationen gemeinschaftlich mit der
Schule ist anzustreben. Die Bestrebungen der
Handwerkskammern zur Regelung des Lehrlings.
Wesens (Lehrlingshaltung durch befähigte Meister,
Bekämpfung der Lehrlingszüchterei, vorschrifts
widrigen Behandlung, der mangelhaften Ausbildung,
der mangelhaften Beaufsichtigung usw.) sind nach,
drücklich zu unterstützen.
Der Jugendfürsorge ist gleichfalls große Auf
merksamkeit zu schenken. Sie geschieht vorteilhaft
durch Errichtung von Lehrlingsheimen, Veranstal
tung von aufklärenden Vorträgen usw.
Die Lehrlinge und Gesellen sind zur Ablegung
der Gesellen- und Meisterprüfung anzuhalten; es
ist zu wünschen, daß die Gemeindebehörden ge
legentlich auf die Prüfungen Hinweisen und sie be
suchen. Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten und
Gesellenstücken gegebenenfalls in Verbindung mit
der Fortbildungsschule können als sehr förderlich
bezeichnet werden.
Für die Gesellen und Meister sind besondere
Kurse technischer Art, wie in der Buchführung,
Kalkulation, Geschäfts- und Gesetzeskunde, zu ver
anstalten. Die Kosten dieser Gesellen- und Meister
kurse sind grundsätzlich durch die Teilnehmer auf
zubringen; doch können Innungen, Handwerks
kammern und Kommunalverwaltungen sich mit
Zuschüssen beteiligen oder sonstige Unterstützungen
(Stipendien) gewähren.
4. Zur wirtschaftlichen Förderung der selbst
ständigen Handwerker empfehlen sich: Kredit- und
andere Genossenschaften, der Anschluß an die Ge
werbeförderungsanstalt für die Rheinprovinz, seitens
der Gemeinde die hergäbe elektrischer Kraft zu