teiligung bei den Verdingungen unter möglichster
Teilung in einzelne Lose zuzulassen. Die Hand
werkskammer Düsseldorf hat dies durch wieder
holte Eingaben an zuständiger stelle gefördert
und der Gberpostdirektion die in Betracht kommen
den Innungen und Genossenschaften angegeben,
genau wie bei der Heeresverwaltung. Die Ver
handlungen mit der Gberpostdirektion hat ebenfalls
die Handwerkskammer geführt, die wieder die be
teiligten Körperschaften mit entsprechender Auf
klärung versehen hat. So besteht die Hoffnung,
daß das Handwerk einen Teil der Aufträge erhält.
Natürlich hat sich auch der Deutsche Handwerks
und Gewerbekammertag eingehend mit den Liefe
rungen für die Postverwaltungen befaßt. Er hat
u. a. besondere Richtlinien zur unbedingt erforder
lichen Neuregelung des Verdingungsverfahrens
aufgestellt. In Übereinstimmung mit dem Haupt-
verbande Deutscher gewerblicher Genossenschaften
ist er mit einer Petition an den Staatssekretär des
Reichspostamts und den Reichstag herangetreten,
um eine Änderung der bisherigen Vergebungsvor
schriften zu erreichen. Als eine Folge hiervon er
klärt sich das Entgegenkommen des Reichspostamtes
im Allgemeinen, nach Maßgabe einer Verfügung
vom 22. Januar 1913, sowie im besonderen die
oben erwähnte Bereitwilligkeit der Gberpostdirektion
Düsseldorf. Der Staatssekretär des Reichspostamtes
hat ferner zum Beweise seines Interesses für die
Handwerkergenossenschaften die Kaiserlichen Gber-
postdirektionen angewiesen, den in Betracht kom
menden Genossenschaftsverbänden Abschriften der
öffentlichen Ausschreibungen und unter Umständen
auch der Lieferungsbedingungen zwecks Bekannt
gabe in den genossenschaftlichen Zeitschriften zu
übersenden.
Auch die Lisenbahnverwaltung hat auf
Veranlassung der Kammer nach Beispiel des Mi
litärfiskus Handwerker-Vereinigungen mit der Aus
führung größerer Arbeiten betraut und sich auch
für die Zukunft hierzu bereit erklärt.
Die Handwerkskammer wird kein Mittel un
versucht lassen, den Vereinigungen des Handwerks
behülflich zu sein bei der Erlangung von Aufträgen.
Doch ist dazu natürlich auch die Eignung der Kör
perschaften notwendig, denn so leicht ist die ganze
Angelegenheit nicht. Manche Schwierigkeiten sind
noch zu überwinden, die Organisationen müssen
noch ganz anders ausgebaut werden, ehe sie mit
wirklicher Aussicht auf Erfolg den Wettbewerb
aufnehmen können. Doch es besteht die Hoffnung,
daß es der Handwerkskammer gelingen werde,
die Schwierigkeiten zu überwinden. Gute Anfänge
sind jedenfalls schon gemacht und manche Vereini
gungen haben schon gemeinsam Arbeiten zur Zu
friedenheit der Behörden ausgeführt. So hat
also die Kammer auch auf diesem wichtigen Ge
biete der Handwerksförderung ihr Teil getan, um
den Vereinigungen die Möglichkeit zu geben, sich
an großen Arbeiten zu beteiligen und besonders
um Schuhmachern und Schneidern Beschäftignng
während der sog. stillen Zeit zu verschaffen.
Pmsregeiung im Hanbroerk.
Die einheitliche Regelung der Preise ist eine
der wichtigsten Fragen für das Handwerk, be
sonders zur Verhütung der Preisdrückerei. Gb-
wohl sich hierin nun die Innungen mannigfach
versucht haben, ist nur selten der richtige Weg
gefunden worden. Deshalb hat die Handwerks
kammer Leitsätze über die preisregelung im
Handwerk ausgearbeitet, die bis jetzt allgemeinen
Anklang gefunden haben. Die Leitsätze betonen vor
allem die Selbsthülfe und gehen von der geltenden
Rechtslage aus, d. h. sie zeigen, was die Innungen
bei dem gegenwärtigen Recht auf dem Gebiete der
Preisregelung tun können.
Die Leitsätze lauten folgendermaßen:
1. Es ist eine der dringlichsten und wichtigsten
Aufgaben der Innungen und Fachvereine der Hand
werker, ihre Mitglieder zur richtigen Kostenbe
rechnung (Kalkulation) anzuleiten. Zu dem Zwecke
sind Kurse zur systematischen Ausbildung und
gelegentliche Vorträge zur Wiederholung und Be
rücksichtigung etwaiger Veränderungen notwendig.
2. Die genaue Kenntnis des Warenmarktes
der Rohstoffe und der fertigen Erzeugnisse, sowie
des Arbeitsmarktes ist für jeden Handwerker un
bedingt erforderlich. Hierüber haben die Innungen
und Fachvereine ihre Mitglieder durch Vorträge
und Berichte aufzuklären.
3. Die Innungen und Fachvereine haben eine
Normalkostenberechnung (Preistarif) der gebräuch
lichsten Arbeiten auszuarbeiten, oder etwa vor
handene den persönlichen und örtlichen Verhältnissen
anzupassen.
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