Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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letzten  3  Jahre  bezüglich  der  bestehenden  Hypotheken ­
  und  der  amtliche  Nachweis,  wie  hoch  das
Gebäude  mit  Umlage  zum  gemeinen  Werte  von
der  Gemeinde  veranlagt  ist,  beizufügen.  Die  Beleihung ­
  kann,  —  das  Vorhandensein  der  persönlichen ­
  Sicherheit  vorausgesetzt  —,  entsprechend  den
Satzungen  der  Landesbank  höchstens  bis  zur  Hälfte
des  voraussichtlich  jederzeit  erzielbaren  verkaufswertes ­
  erfolgen.
Bedauerlicherweise  hat  das  vorgehen  der  Handwerkskammer ­
  trotz  aller  ihrer  Bemühungen  nicht
den  erhofften  Erfolg  gehabt.  Die  meisten  Anträge ­
  von  Handwerkern  um  hypothekarische  Darlehn ­
  wurden  abgelehnt;  viele  entsprachen  freilich
auch  nicht  den  Voraussetzungen.  Außerdem  ist  zu
berücksichtigen,  daß  überhaupt  die  Verhältnisse
auf  dem  Geldmärkte  in  den  letzten  fahren
sehr  ungünstig  lagen.
2.  Zweistellige  HgpotlieKen.
In  der  Vollversammlung  vom  17.  Oktober  1912
berichtete  der  Geschäftsführer  der  Kammer  über
die  Beschaffung  von  zweit  st  eiligen  Hypotheken ­
  für  Handwerker.  Der  Berichterstatter  wies
zunächst  darauf  hin,  wie  wichtig  es  für  die  meisten
Handwerker  sei,  Wohnung  und  Werkstatt  miteinander ­
  verbunden  zu  haben,  um  besser  die  Kundschaft ­
  bedienen  zu  können.  Dadurch  werde  der
Handwerker  geradezu  gezwungen,  sich  ein  eigenes
Haus  zu  erwerben,  weil  die  Unterbringung  der
Werkstatt  in  Ulieträumen  meist  sehr  unsicher  sei
und  der  Handwerker  stets  in  der  Gefahr  lebe,
seine  Werkstatt  verlegen  zu  müssen,  wodurch  er
leicht  die  alte  Kundschaft  verliere  und  sich  mühsam
  wieder  neue  Kundschaft  suchen  müsse.  Der
Erwerb  eines  eigenen  Hauses  jedoch,  namentlich ­
  für  gewerbliche  Zwecke,  sei  dem  Handwerker
infolge  der  Steigerung  der  preise  immer  mehr
erschwert  worden.  Infolgedessen  werde  der  Handwerker
  an  die  Grenzen  der  Stadt  und  in  die
Wohnviertel  der  ärmeren  Bevölkerung  gedrängt,
wohin  ihm  die  kaufkräftige  Kundschaft  nicht  folge,
hierdurch  sei  für  die  Handwerker  eine  wohnungsund
  Werkstättennot  entstanden,  die  sich  schon  sehr
stark  fühlbar  gemacht  habe.  Der  Berichterstatter
ging  dann  kurz  ein  auf  die  Anregung,  dem  Notstände
  zu  begegnen  durch  die  Errichtung  von
Werkstättenhäusern.  Diese  hält  er  an  sich  wohl

unter  Umständen  nicht  für  unangebracht,  wenigstens
für  gewisse  Gewerbe,  bezweifelt  jedoch,  ob  die
Anregung  sich  in  absehbarer  Zeit  verwirklichen
lasse.  Deshalb  solle  man  versuchen,  den  Handwerkern
  beim  Erwerb  eigener  Häuser  durch  Gewährung ­
  von  2.  Hypotheken  behilflich  zu  sein.  Der
Geschäftsführer  bespricht  in  diesem  Zusammenhange
die  in  einigen  Städten  bereits  bestehenden  Grundsätze ­
  für  die  Gewährung  von  2.  Hypotheken,  die
bisher  zwar  hauptsächlich  für  den  Kleinwohnungsbau ­
  der  Beamten  und  Arbeiter  benutzt  worden
seien,  aber  den  Handwerkern  sicher  nicht  verwehrt
blieben,  wenn  man  mit  geeigneten  Vorschlägen
komme.  Diese  würden  zweckmäßig  von  einem
besonderen  Ausschuß  bearbeitet.  Das  Ergebnis
seiner  Ausführungen  faßte  der  Geschäftsführer  zu
einem  vom  Vorstände  festgestellten  Antrage  zusammen, ­
  worauf  die  Vollversammlung  folgenden
Beschluß  faßte:
Die  Vollversammlung  der  Handwerkskammer
  Düsseldorf  hält  es  wirtschaftlich
für  sehr  wertvoll,  dem  Handwerker  zu
ermöglichen,  Werkstatt  und  Wohnung  in
einem  Hause  zu  haben.  Da  dies  aber
wegen  der  st  eigen  den  Grund  ft  ücks-,  Bauund
  Mietpreise  immer  schwieriger  geworden ­
  ist,  die  Handwerker  infolgedessen
immer  mehr  an  die  Grenzen  der  Städte
und  in  die  Wohnviertel  der  ärmeren
Bevölkerung  zurückgedrängt  werden,
wodurch  ihnen  die  Absatzmöglichkeit  beschränkt ­
  ist  und  ihnen  die  zahlungsfähigere ­
  Kundschaft  zum  Teil  verloren  geht,
so  hält  es  die  Handwerkskammer  zum
Zwecke  der  Erhaltung  eines  leistungsfähigen
  Handwerkerstandes  für  geboten,
eine  entsprechende  Hülfe  rechtzeitig  einzuleiten. ­
  Als  ein  geeignetes  Mittel,  den
selbstständigen  Handwerkern  den  Erwerb
von  Gebäulichkeiten  für  wohn-  und  Betriebszwecke ­
  zu  erleichtern  und  zu  ermöglichen, ­
  sieht  die  Handwerkskammer
die  Gewährung  von  II.  Hypotheken  an.
hierfür  dürften  vor  allem  die  Gemeinden ­
  in  Betracht  kommen.  Deshalb  richtet
die  Handwerkskammer  an  die  Gemeinden
ihres  Bezirkes  die  Anregung,  zur  Förderung ­
  ihres  Handwerks  II  Hypotheken  an
            
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