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letzten 3 Jahre bezüglich der bestehenden Hypotheken
und der amtliche Nachweis, wie hoch das
Gebäude mit Umlage zum gemeinen Werte von
der Gemeinde veranlagt ist, beizufügen. Die Beleihung
kann, — das Vorhandensein der persönlichen
Sicherheit vorausgesetzt —, entsprechend den
Satzungen der Landesbank höchstens bis zur Hälfte
des voraussichtlich jederzeit erzielbaren verkaufswertes
erfolgen.
Bedauerlicherweise hat das vorgehen der Handwerkskammer
trotz aller ihrer Bemühungen nicht
den erhofften Erfolg gehabt. Die meisten Anträge
von Handwerkern um hypothekarische Darlehn
wurden abgelehnt; viele entsprachen freilich
auch nicht den Voraussetzungen. Außerdem ist zu
berücksichtigen, daß überhaupt die Verhältnisse
auf dem Geldmärkte in den letzten fahren
sehr ungünstig lagen.
2. Zweistellige HgpotlieKen.
In der Vollversammlung vom 17. Oktober 1912
berichtete der Geschäftsführer der Kammer über
die Beschaffung von zweit st eiligen Hypotheken
für Handwerker. Der Berichterstatter wies
zunächst darauf hin, wie wichtig es für die meisten
Handwerker sei, Wohnung und Werkstatt miteinander
verbunden zu haben, um besser die Kundschaft
bedienen zu können. Dadurch werde der
Handwerker geradezu gezwungen, sich ein eigenes
Haus zu erwerben, weil die Unterbringung der
Werkstatt in Ulieträumen meist sehr unsicher sei
und der Handwerker stets in der Gefahr lebe,
seine Werkstatt verlegen zu müssen, wodurch er
leicht die alte Kundschaft verliere und sich mühsam
wieder neue Kundschaft suchen müsse. Der
Erwerb eines eigenen Hauses jedoch, namentlich
für gewerbliche Zwecke, sei dem Handwerker
infolge der Steigerung der preise immer mehr
erschwert worden. Infolgedessen werde der Handwerker
an die Grenzen der Stadt und in die
Wohnviertel der ärmeren Bevölkerung gedrängt,
wohin ihm die kaufkräftige Kundschaft nicht folge,
hierdurch sei für die Handwerker eine wohnungsund
Werkstättennot entstanden, die sich schon sehr
stark fühlbar gemacht habe. Der Berichterstatter
ging dann kurz ein auf die Anregung, dem Notstände
zu begegnen durch die Errichtung von
Werkstättenhäusern. Diese hält er an sich wohl
unter Umständen nicht für unangebracht, wenigstens
für gewisse Gewerbe, bezweifelt jedoch, ob die
Anregung sich in absehbarer Zeit verwirklichen
lasse. Deshalb solle man versuchen, den Handwerkern
beim Erwerb eigener Häuser durch Gewährung
von 2. Hypotheken behilflich zu sein. Der
Geschäftsführer bespricht in diesem Zusammenhange
die in einigen Städten bereits bestehenden Grundsätze
für die Gewährung von 2. Hypotheken, die
bisher zwar hauptsächlich für den Kleinwohnungsbau
der Beamten und Arbeiter benutzt worden
seien, aber den Handwerkern sicher nicht verwehrt
blieben, wenn man mit geeigneten Vorschlägen
komme. Diese würden zweckmäßig von einem
besonderen Ausschuß bearbeitet. Das Ergebnis
seiner Ausführungen faßte der Geschäftsführer zu
einem vom Vorstände festgestellten Antrage zusammen,
worauf die Vollversammlung folgenden
Beschluß faßte:
Die Vollversammlung der Handwerkskammer
Düsseldorf hält es wirtschaftlich
für sehr wertvoll, dem Handwerker zu
ermöglichen, Werkstatt und Wohnung in
einem Hause zu haben. Da dies aber
wegen der st eigen den Grund ft ücks-, Bauund
Mietpreise immer schwieriger geworden
ist, die Handwerker infolgedessen
immer mehr an die Grenzen der Städte
und in die Wohnviertel der ärmeren
Bevölkerung zurückgedrängt werden,
wodurch ihnen die Absatzmöglichkeit beschränkt
ist und ihnen die zahlungsfähigere
Kundschaft zum Teil verloren geht,
so hält es die Handwerkskammer zum
Zwecke der Erhaltung eines leistungsfähigen
Handwerkerstandes für geboten,
eine entsprechende Hülfe rechtzeitig einzuleiten.
Als ein geeignetes Mittel, den
selbstständigen Handwerkern den Erwerb
von Gebäulichkeiten für wohn- und Betriebszwecke
zu erleichtern und zu ermöglichen,
sieht die Handwerkskammer
die Gewährung von II. Hypotheken an.
hierfür dürften vor allem die Gemeinden
in Betracht kommen. Deshalb richtet
die Handwerkskammer an die Gemeinden
ihres Bezirkes die Anregung, zur Förderung
ihres Handwerks II Hypotheken an