Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

teiligung  bei  den  Verdingungen  unter  möglichster
Teilung  in  einzelne  Lose  zuzulassen.  Die  Handwerkskammer ­
  Düsseldorf  hat  dies  durch  wiederholte ­
  Eingaben  an  zuständiger  stelle  gefördert
und  der  Gberpostdirektion  die  in  Betracht  kommenden ­
  Innungen  und  Genossenschaften  angegeben,
genau  wie  bei  der  Heeresverwaltung.  Die  Verhandlungen ­
  mit  der  Gberpostdirektion  hat  ebenfalls
die  Handwerkskammer  geführt,  die  wieder  die  beteiligten ­
  Körperschaften  mit  entsprechender  Aufklärung ­
  versehen  hat.  So  besteht  die  Hoffnung,
daß  das  Handwerk  einen  Teil  der  Aufträge  erhält.
Natürlich  hat  sich  auch  der  Deutsche  Handwerksund ­
  Gewerbekammertag  eingehend  mit  den  Lieferungen ­
  für  die  Postverwaltungen  befaßt.  Er  hat
u.  a.  besondere  Richtlinien  zur  unbedingt  erforderlichen ­
  Neuregelung  des  Verdingungsverfahrens
aufgestellt.  In  Übereinstimmung  mit  dem  Hauptverbande
  Deutscher  gewerblicher  Genossenschaften
ist  er  mit  einer  Petition  an  den  Staatssekretär  des
Reichspostamts  und  den  Reichstag  herangetreten,
um  eine  Änderung  der  bisherigen  Vergebungsvorschriften ­
  zu  erreichen.  Als  eine  Folge  hiervon  erklärt ­
  sich  das  Entgegenkommen  des  Reichspostamtes
im  Allgemeinen,  nach  Maßgabe  einer  Verfügung
vom  22.  Januar  1913,  sowie  im  besonderen  die
oben  erwähnte  Bereitwilligkeit  der  Gberpostdirektion
Düsseldorf.  Der  Staatssekretär  des  Reichspostamtes
hat  ferner  zum  Beweise  seines  Interesses  für  die
Handwerkergenossenschaften  die  Kaiserlichen  Gberpostdirektionen
  angewiesen,  den  in  Betracht  kommenden ­
  Genossenschaftsverbänden  Abschriften  der
öffentlichen  Ausschreibungen  und  unter  Umständen
auch  der  Lieferungsbedingungen  zwecks  Bekanntgabe ­
  in  den  genossenschaftlichen  Zeitschriften  zu
übersenden.
Auch  die  Lisenbahnverwaltung  hat  auf
Veranlassung  der  Kammer  nach  Beispiel  des  Militärfiskus ­
  Handwerker-Vereinigungen  mit  der  Ausführung ­
  größerer  Arbeiten  betraut  und  sich  auch
für  die  Zukunft  hierzu  bereit  erklärt.
Die  Handwerkskammer  wird  kein  Mittel  unversucht ­
  lassen,  den  Vereinigungen  des  Handwerks
behülflich  zu  sein  bei  der  Erlangung  von  Aufträgen.
Doch  ist  dazu  natürlich  auch  die  Eignung  der  Körperschaften ­
  notwendig,  denn  so  leicht  ist  die  ganze
Angelegenheit  nicht.  Manche  Schwierigkeiten  sind
noch  zu  überwinden,  die  Organisationen  müssen

noch  ganz  anders  ausgebaut  werden,  ehe  sie  mit
wirklicher  Aussicht  auf  Erfolg  den  Wettbewerb
aufnehmen  können.  Doch  es  besteht  die  Hoffnung,
daß  es  der  Handwerkskammer  gelingen  werde,
die  Schwierigkeiten  zu  überwinden.  Gute  Anfänge
sind  jedenfalls  schon  gemacht  und  manche  Vereinigungen ­
  haben  schon  gemeinsam  Arbeiten  zur  Zufriedenheit ­
  der  Behörden  ausgeführt.  So  hat
also  die  Kammer  auch  auf  diesem  wichtigen  Gebiete ­
  der  Handwerksförderung  ihr  Teil  getan,  um
den  Vereinigungen  die  Möglichkeit  zu  geben,  sich
an  großen  Arbeiten  zu  beteiligen  und  besonders
um  Schuhmachern  und  Schneidern  Beschäftignng
während  der  sog.  stillen  Zeit  zu  verschaffen.
Pmsregeiung  im  Hanbroerk.
Die  einheitliche  Regelung  der  Preise  ist  eine
der  wichtigsten  Fragen  für  das  Handwerk,  besonders ­
  zur  Verhütung  der  Preisdrückerei.  Gbwohl
  sich  hierin  nun  die  Innungen  mannigfach
versucht  haben,  ist  nur  selten  der  richtige  Weg
gefunden  worden.  Deshalb  hat  die  Handwerkskammer ­
  Leitsätze  über  die  preisregelung  im
Handwerk  ausgearbeitet,  die  bis  jetzt  allgemeinen
Anklang  gefunden  haben.  Die  Leitsätze  betonen  vor
allem  die  Selbsthülfe  und  gehen  von  der  geltenden
Rechtslage  aus,  d.  h.  sie  zeigen,  was  die  Innungen
bei  dem  gegenwärtigen  Recht  auf  dem  Gebiete  der
Preisregelung  tun  können.
Die  Leitsätze  lauten  folgendermaßen:
1.  Es  ist  eine  der  dringlichsten  und  wichtigsten
Aufgaben  der  Innungen  und  Fachvereine  der  Handwerker, ­
  ihre  Mitglieder  zur  richtigen  Kostenberechnung ­
  (Kalkulation)  anzuleiten.  Zu  dem  Zwecke
sind  Kurse  zur  systematischen  Ausbildung  und
gelegentliche  Vorträge  zur  Wiederholung  und  Berücksichtigung ­
  etwaiger  Veränderungen  notwendig.
2.  Die  genaue  Kenntnis  des  Warenmarktes
der  Rohstoffe  und  der  fertigen  Erzeugnisse,  sowie
des  Arbeitsmarktes  ist  für  jeden  Handwerker  unbedingt ­
  erforderlich.  Hierüber  haben  die  Innungen
und  Fachvereine  ihre  Mitglieder  durch  Vorträge
und  Berichte  aufzuklären.
3.  Die  Innungen  und  Fachvereine  haben  eine
Normalkostenberechnung  (Preistarif)  der  gebräuchlichsten ­
  Arbeiten  auszuarbeiten,  oder  etwa  vorhandene ­
  den  persönlichen  und  örtlichen  Verhältnissen
anzupassen.
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