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beu Jahresberichten kaufmännischer Vereine als eine Erfahrung bei der
Stellenvermittelung hervorgehoben wird. Auffallend niedrig sind dagegen
die Gehalte im Detailgeschäst, in welchen vielfach freie Station angeboten
wird; es fanden sich Stellen ausgeschrieben mit freier Station für Verkäufer
in Weißwaren und Wäsche mit M. 700—900.—
in Manufakturwaren mit . . „ 400—600.—
in Kolonialwaren mit . . . „ 240 (!)
Diese Angaben erlauben natürlich noch keinen allgemeinen Schluß
ans die Gehaltsverhältnisse der Handlungsgehülsen, es dürste auch kaum
gerechtfertigt sein, wie es vielfach in der Presse geschehen ist, ein allge
meines Dnrchschnittsgehalt von etwa M. 1200.— für dieselben anzunehmen.
Gerade bei den Fragen des Arbeitslohnes führen summarische Angaben
leicht irre. Die mitgeteilten Ziffern scheinen aber die behauptete Kalamität
im Handlungsgehülfenstande zu bestätigen und ihre Unvollständigkeit kann
als eine Mahnung für die kaufmännischen Vereine dienen, in dieser Be-
ziehung weiteres Material zu sammeln. Es sei noch darauf hingewiesen,
daß die zur Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung neuer
dings behördlich angestellten Lohnermittlnngen sich vermutlich 31t lokalen
lohnstatistischen Untersuchungen über die Handlungsgehülsen von den ein
zelnen Vereinen in ihren Jahresberichten verwerten lassen würden.
Der Arbeitslohn gewährt indessen ohne die Kenntnis der Dauer der
Arbeitszeit an sich noch keinen sicheren Maßstab zu Beurteilung. Auch
hinsichtlich der Arbeitszeit finden sich häufiger Klagen als exakte Angaben.
Ein gewisser Anhalt wird indessen in der Reichsenquete über die Sonntags
arbeit geboten. In beschränktem Maße findet hiernach Sonntagsarbeit im
Warengroßhandel und im Geld- und Kredithandel zu Zeiten starker Ge-
schästsanhäusung statt, sehr drückend aber ist die Sonntagsarbeit im
Kleinhandel.
So wird bezüglich der Kolonialwarenhändler mitgeteilt, daß in
Berlin von „morgens 6 (im Sommer x / 2 0) bis abends V2II Uhr, in
vielen Geschäften'bis 11 Uhr verkauft werde" und „daß das Personal
ohne Unterbrechung, selbst ohne Gewährung der für die notwendigen Mahl
zeiten erforderlichen Zeit thätig sein müsse", „daß die Commis zum Teil
Sonntags 16—17 Stunden angestrengt zu arbeiten hätten", und „nament
lich in 'der Materialwaren-, Delikatessen- und Cigarrenbranche jeden Tag,
Sonntags wie alltags von morgens 5 oder 6 Uhr bis abends 10 oder
11 Uhr, ja sogar bis I Uhr im Geschäft seien" Magdeburg); auch die
sächsischen Handelskammern teilen mit, daß die Handlungsgehülfen teil
weise, je nach der Jahreszeit, 14—16 Stunden beschäftigt seien. Aus
Württemberg wird berichtet: Wenn man nach den Warengattungen unter-
fiheidet, so haben am längsten offen die Tabaksläden (bis abends 9 Uhr)
auch die Spezereilüden (bis 8 Uhr), dann die Tuchgeschäfte (bis 2 oder
4 Uhr nachmittags), wogegen die Buchhandlungen nur 1—2 Stunden den
Laden offnen. Die sogenannten Warenabzahlungsgeschäfte halten ihr Ge
schäft mit Vorliebe bis in die Nacht hinein offen.
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