I. Die Grundurteile der Politik. 29
man ihn im Interesse des Einzelnen entbehren, so hätte
der Staat selbst keine Berechtigung, und so kann auch
Anarchie ein Ideal werden, das nur praktisch leider
unmöglich, an sich aber doch ganz hübsch wäre. Nur
weil es nicht anders geht, muß man zusammenwirken,
weil nian selbst dabei am besten fährt, sich klugerweise
gelegentlich rulterordnet ohne jemals die letzte Posi
tion seines Ich aufzugeben. Ein Opfer dieses Ich für
das Wohlfahrtsinstitut ist dann itn Grunde sinnlos;
denn woher käme dazu die Pflicht, wenn alles im Grunde
auf das Wohl des Einzelnen hinausläuft? Die engli
sche Ethik ist nie über diesen Widerspruch hinausgekom
men, weil es der sogen. Utilitarismus oder Hedonis
mus theoretisch nicht vermag.
Umgekehrt muß deutsche Staatsauffassung mit der
Pflicht beginnen und Rechte sich erst aus Leistungen
entwickeln und auf sie begründen lassen. Dem Men
schen erwächst durch seine Geburt in einen lebenden
Kulturstaat zu allererst eine Pflicht gegen diesen,
denn alle die Vorteile, die er etwa vor dem Kind eines
Wilden voraus hat, wozu auch seine Anlagen und er
erbten Fähigkeiten gehören, verdankt er nur der be
stehenden Gemeinschaft. Nur in einem Kulturstaat
konnten seine Voreltern und Eltern diejenigen Eigen
schaften erwerben, die sie ihm dann vererbten; das
geistige Ich existiert gar nicht ohne den Staat, in dem
es erwuchs; die Anlagen des Menschen, die er mit
bringt, sind schon von Staates Gnaden. Menschen an
sich gibt es gar nicht, wenigstens z. B. in Europa nicht,
höchstens auf einer tvüsten Insel; der bei uns Geborene
empfängt von der Gemeinschaft bereits Gaben, sobald
er atmet, und hat dafür eine Verpflichtung, nicht ein