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Es waren dies Maßnahmen, die nur unter Aufwendung
bedeutender Mittel für umfangreiche Personalvermehrungen
durchgeführt werden konnten.^ Schließlich ist im Jahre 1906
eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses aller Unterbeamten
um 50%*) und durch das Besoldungsgesetz vom 15. Juli 1909»)
eine Aufbesserung der Dienstbezüge der etatsmäßigen Beamten
und Unterbeamten eingetreten.
ß) Kosten fite Leistungen neuer Art.
Zu den Kosten, die der Postzeitungsvertrieb schon immer
verursacht hatte, traten nach der Reform des Zeitungstarifs
im Jahre 1899 noch Kosten für umfangreicher gewordene und
für gänzlich neue Leistungen hinzu, wie aus nachstehendem
hervorgeht. Der gemischte Zeitungstarif ist im Vergleich zu
dem vorher gültigen Einkaufspreis-Tarif kompliziert. Die
Feststellung der Zeitungsgebühren und die Abrechnung der
Post mit den Verlegern macht bis auf Hundertteile von
Pfennigen herabgehende mühsame Berechnungen^) und sorgfältige
Nachprüfungen nötig. Dadurch ergeben sich für die Post gegen
früher umfangreiche Mehrarbeiten und damit erhöhte Kostens)
Seit Einführung des gemischten Tarifs muß ferner eine genaue
Ermittelung des Jahresgewichts aller von der Post vertriebenen
Zeitungen usw. nach Kilogramm und Gramm stattfinden.
Die Verlagspostanstalten haben von jeder Zeitungsnummer
beim Erscheinen ein vollständiges Pflichtexemplar zu beschaffen
und die einzelnen Nummern des Pflichtexemplars nach der
Nummernfolge geordnet, wenn es die Uebersichtlichkeit nötig
macht, monat- oder vierteljahrweise abgebunden, so lange unter
Verschluß aufzubewahren, als sie für die Gewichtsfeststellung
nötig sind. Das erfordert umfangreiche Arbeitsleistungen,
1) Allein infolge dieser Maßnahmen mußte das Personal von 1902
bis 1907 mit einem Mehraufwand von 18 Millionen M. bei den
Beamten um 26%, bei den Unterbeamten um 20% vermehrt werden
(Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7315).
2) Archiv 1912 S. 3.
R. G. Bl. 1909 S. 375 ff.
4 ) Schmidt S. 76.
») Stenogr. Ber. Bd. IV 1898/00 S. 2812 und 2807,