Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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zutritts  von  Kosten  für  neue  Leistungen  seit  dem  Jahre  1897
zugenommen  haben.  In  welchem  Umfange  dies  tatsächlich
der  Fall  ist,  kann  ohne  weiteres  nicht  genau  ermittelt  werden,
weil  für  keinen  Posten  irgendwie  vergleichbare  Angaben  vorhanden ­
  sind.  Immerhin  ist  es  möglich,  für  die  neuere  Zeit
wenigstens  gewisse  Mindestkosten  des  Postzeitungsvertriebs
unter  Zugrundelegung  des  jetzigen  Verkehrsumfangs  in  der
Weise  ungefähr  zu  berechnen,  daß  ohne  jede  Rücksicht  auf  die
seit  dem  Jahre  1897  eingetretene  Kosteusteigerung  die  Durchschnittskosten ­
  für  den  Vertrieb  einer  gebührenpflichtigen  Zeitungsnummer ­
  im  Jahre  1897  mit  der  Verkehrsziffer  von  1910
vervielfältigt  werden.
Im  Jahre  1897  haben  die  Kosten  des  Vertriebs  einer
gebührenpflichtigen  Zeitungsnummer  durchschnittlich  0,66  Pf.
betragen?)  Die  Zahl  der  gebührenpflichtigen  Nummern  ist
nach  den  Ausführungen  oben  unter  b)  für  das  Jahr  1910
auf  1  784  000  000  zu  schätzen.  Da  die  Kosten  seit  1897
nicht  geringer  geworden  sind,  haben  sie  sich  für  das  Jahr  1910
zum  mindesten  auf  1  784  000  000.0,66  Pf.^11  774  400  M.
belaufen.  Dieser  Ausgabe  stehen,  wie  unter  a)  erörtert  worden
ist,  ungefähr  11  017  000  M.  Einnahme  an  Zeitungsgebühren
gegenüber.  Hieraus  ergibt  sich,  daß  im  Jahre  1910  der
Postzeitungsvertrieb  wenigstens  757  000  M.  Zuschuß  erfordert
hat.  Unberücksichtigt  ist  dabei  die  seit  dem  Jahre  1897
eingetretene,  auf  Erhöhungen  der  Preise,  Löhne  usw.  beruhende
Steigerung  der  Selbstkosten.
Nach  allem  hat  der  gemischte  Zeitungsgebührentarif  in
Verbindung  mit  der  seit  seinem  Inkrafttreten  erfolgten  Verkehrszunahme ­
  zwar  das  Defizit  beim  Postzeituugsvertrieb  verringert,
im  ganzen  beweisen  jedoch  seine  finanziellen  Ergebnisses)  daß
das  ihm  zugrunde  liegende  Verwaltungsprinzip  sich  in  der
Praxis  als  Prinzip  der  nicht  vollen  Eigenkosten-Deckung  äußert.
1)  Vgl.  S.  83  Aum.  i.
2 )  Mit  der  finanziell  ungünstigen  Wirkung  des  gemischten  Tarifs
hatte  die  Post  von  vornherein  gerechnet  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV
S.  2816  und  2924).  Diese  Wirkung  des  Tarifs  ist  schon  wiederholt
in  der  Ocffentlichkeit  zur  Sprache  gebracht  und  auch  als  Anlaß  zu  einer
            
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