Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

— 104 — 
In dieser Hinsicht ist folgendes zu bemerken: Die Aus 
führung mehrerer gleichartiger Verkehrsleistungen unter Be 
nutzung von Listen, wie sie bei dem Ueberweisungsverfahren 
für Verlegerexemplare stattfindet, ist sonst im Postverkehr nicht 
üblich. Wenn z. B. eine Tuchfabrik an 80 bestimmte 
Schneidermeister eines Orts halbjährlich je ein ganz gleiches 
Paket Stoffmuster abzusenden pflegt, oder wenn eine Molkerei 
regelmäßig in jeder Woche 20 bestimmten Kunden in einer 
Stadt je ein gleichartiges Paket Butter zuschickt, dann muß 
jedes Paket für sich behandelt werden; es ist jeder Sendung 
ein Vegleitpapier, eine Paketadresse, mitzugeben, die zur spe 
ziellen weiteren Behandlung der Sendung dient. Es genügt 
nicht, der Bestimmungspostanstalt durch Vermittelung der 
Aufgabepostanstalt für bestimmte Zeitabschnitte Listen zu über 
senden, nach denen ein für alle Mal die Verteilung der Pa 
kete vorgenommen werden soll. In der Praxis wäre ein 
solches Verfahren nur mit Schwierigkeiten und besonderen 
Kosten durchführbar. 
Bei den Zeitungsüberweisungen der Verleger für ge 
wonnene Bezieher ist das Listensystem gestattet, und die Post 
trägt alle die Nachteile, die sich aus diesem summarischen 
Verfahren ergeben. Sie muß u. a., sobald wegen eines in 
den Listen aufgeführten Exemplars dem Verleger oder einer 
Dienststelle Mitteilungen zu machen sind, wenn z. B. die 
Ueberweisung unausführbar ist oder eine Weiterüberweisung 
nötig wird, den Weg des förmlichen Schriftwechsels be 
schreiten. In Anbetracht der äußerst zahlreichen Ueberweisungen 
ist dieser Schriftwechsel recht umfangreich. Er ließe sich 
wesentlich einschränken und vereinfachen, wenn die Verleger 
angehalten würden, bei jeder Ueberweisung ihrer Zeitungen 
eine bestimmte Menge von Formularen — etwa in Karten 
form — mit abzugeben; diese Formulare müßten in ihrem 
Vordruck alle die Fälle berücksichtigen, die erfahrungsgemäß 
der Post meistenteils Anlaß zu besonderen Mitteilungen über 
überwiesene Zeitungen an die Verleger usw. geben. Die Post 
könnte dann diese Formulare während der Dauer der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.