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In dieser Hinsicht ist folgendes zu bemerken: Die Aus
führung mehrerer gleichartiger Verkehrsleistungen unter Be
nutzung von Listen, wie sie bei dem Ueberweisungsverfahren
für Verlegerexemplare stattfindet, ist sonst im Postverkehr nicht
üblich. Wenn z. B. eine Tuchfabrik an 80 bestimmte
Schneidermeister eines Orts halbjährlich je ein ganz gleiches
Paket Stoffmuster abzusenden pflegt, oder wenn eine Molkerei
regelmäßig in jeder Woche 20 bestimmten Kunden in einer
Stadt je ein gleichartiges Paket Butter zuschickt, dann muß
jedes Paket für sich behandelt werden; es ist jeder Sendung
ein Vegleitpapier, eine Paketadresse, mitzugeben, die zur spe
ziellen weiteren Behandlung der Sendung dient. Es genügt
nicht, der Bestimmungspostanstalt durch Vermittelung der
Aufgabepostanstalt für bestimmte Zeitabschnitte Listen zu über
senden, nach denen ein für alle Mal die Verteilung der Pa
kete vorgenommen werden soll. In der Praxis wäre ein
solches Verfahren nur mit Schwierigkeiten und besonderen
Kosten durchführbar.
Bei den Zeitungsüberweisungen der Verleger für ge
wonnene Bezieher ist das Listensystem gestattet, und die Post
trägt alle die Nachteile, die sich aus diesem summarischen
Verfahren ergeben. Sie muß u. a., sobald wegen eines in
den Listen aufgeführten Exemplars dem Verleger oder einer
Dienststelle Mitteilungen zu machen sind, wenn z. B. die
Ueberweisung unausführbar ist oder eine Weiterüberweisung
nötig wird, den Weg des förmlichen Schriftwechsels be
schreiten. In Anbetracht der äußerst zahlreichen Ueberweisungen
ist dieser Schriftwechsel recht umfangreich. Er ließe sich
wesentlich einschränken und vereinfachen, wenn die Verleger
angehalten würden, bei jeder Ueberweisung ihrer Zeitungen
eine bestimmte Menge von Formularen — etwa in Karten
form — mit abzugeben; diese Formulare müßten in ihrem
Vordruck alle die Fälle berücksichtigen, die erfahrungsgemäß
der Post meistenteils Anlaß zu besonderen Mitteilungen über
überwiesene Zeitungen an die Verleger usw. geben. Die Post
könnte dann diese Formulare während der Dauer der