Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Ueberweisung zu allen Mitteilungen benutzen, die aus irgend 
einem Grunde in Bezug auf das zugchörende überwiesene Zeitüngs- 
exemplur dem Verleger oder unter den Postanstalten zu 
machen sind. So wäre es möglich, Ersparnisse an Material 
und Arbeit zu erzielen, d. h. die Kosten des Zeitungsdienstes 
einzuschränken. 
Es käme auch noch in Frage, Interessenten g. F. in 
gewissem Umfange zu den Kosten des Zeitungsvcrtriebs bei 
tragen zu lassen, soweit ein derartiges Verfahren in An 
lehnung an die Lehre von den Gebühren berechtigt wäre. 
Danach sind im Anschluß an eine bestimmte Tätigkeit öffent 
licher Organe spezielle Entgelte für diese von denjenigen zu 
entrichten, die die besonderen Leistungen oder Handlungen ver 
öffentlichen Organe veranlaßt haben.') Die Post erhebt in 
derartigen Fällen z. T. ebenfalls besondere Gebühren, z. B. 
bei Laufzetteln oder Unbcstcllbarkeitsmeldungen. Angebracht 
wäre dies auch für alle Leistungen beim Postzeitnugsdienst, 
die nicht von amtswegen, sondern nur im Interesse der Ver 
leger usw. erfolgen. Verlangt z. B. ein Verleger Auskunft 
darüber, an welchen Orten seine Zeitung durch Vermittelung 
der Post abonniert ist, so dürfte sich kaum etwas dagegen 
einzuwenden finden, wenn die Antwort gebührenpflichtig erteilt 
würde?) Ist ein Postamt genötigt, einem Verleger auf eine 
Reklamation, die weitschweifige Erörterungen zur Folge gehabt 
hat uud die sich schließlich als unbegründet erweist, Antwort 
zu geben, so ist auch hier die Bezahlung einer besonderen 
Gebühr angebracht. Eine Norm für die Berechnung der Ge 
bühren ließe sich wohl finden. Es könnte z. B. ein be 
stimmter Durchschnittssatz für jede Arbeitsstunde und die 
Festsetzung gewisser Mindestgebühren vorgesehen werden. Aus 
diese Weise wäre es möglich, bei Ausübung des Postzeitungs 
dienstes nebenbei Einnahmen zu erzielen und die Kosten, die 
er verursacht, zu verringern. 
') von Eheberg, S. 141. 
-) Stenogr. Ber. 1871 Bd. IIS. 683 - Gcneralpostmeister Stephan.
	        
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