Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Zuschuß  beim  Zeitungsvertrieb  verhältnismäßig  unbedeutend.
Die  Post  kann  deswegen  unbeschadet  ihrer  wichtigen  Aufgabe,
im  allgemeinen  zum  Staatsbedarf  beizutragen,  den  Zeitungsvertrieb ­
  ohne  Durchführung  des  Prinzips  der  vollen  Eigenkostendeckung ­
  betreiben.  Wenn  dadurch  dem  Reich  eine  jährliche
Mehreinnahme  entgeht,  die  vom  finanzielleu  Standpunkt  aus
erwünscht  gewesen  wäre  und  die  die  Volkswirtschaft  sehr  wohl
hätte  aufbringen  können,  so  ist  der  Verlust  für  die  Reichskassc
verhältnismäßig  gering,  für  die  Volkswirtschaft  dagegen  entsteht
ein  Gewinn  infolge  Erleichterung  des  Zeitungsbezuges.
Aus  diesen  Gründen  wird  die  Volksvertretung,  wie  sic
es  schon  im  Jahre  1899  getan  hat,  auch  weiterhin  möglichst
auf  niedrige  Tarifierung  beim  Postzeitungsvertrieb  hinwirken.
So  lange  nicht  ganz  besondere  Umstände  es  erfordern,  wird
es  daher  nicht  angebracht  sein,  eine  Aenderung  des  jetzigen
Post-Zeitungsgebührentarifs  anzustreben.  Das  Opfer,  das  der
Staat  unter  Verzicht  auf  einen  Reinertrag  beim  Zeitungs-Hiernach

  scheint  es  allerdings  so,  als  ob  die  Reichspost  -  mindestens ­
  zeitweise  —  keine  Ucberschuß-  sondern  r'ne  Zuschuß-Verwaltung
gewesen  sei,  insbesondere  wenn  berücksichtigt  wird,  daß  auch  die  Zinsbeträge
für  das  Betriebskapital  und  die  Anleihen  in  den  Postetats  nicht  erwähnt
sind.  Demgegenüber  ist  jedoch  anzuführen,  daß  wiederum  die  Post  in
weitgehendem  Maße  wirtschaftliche  Leistungen  auf  dem  Gebiete  des  Postund
  Telegraphenverkehrs  und  der  Sozialvolitik  unentgeltlich  ausführt.
Die  Forderungen  der  Post  für  Portofreiheitcn  und  sozialpolitische
Leistungen  im  Bersichcrnngswesen  sind  z.  B'.  für  1906  auf  23.9  und
10.9  Millionen  M.  überschläglich  berechnet  worden  (Ullrich  S.  59  u.  62).
Dazu  kommt  noch,  daß  die  Kosten  der  Eisenbahnleistungen  von  der
Eisenbahn  zu  hoch  veranschlagt  sind  (Poppe  S.  131  u.  Archiv  für
Eisenbahnwesen,  1913  S.  625  u.  627).  Die  Post  hätte  „von  einer
etwaigen  Auseinandersetzung  und  nach  Lage  der  aufzumachenden  Gegenrechnung ­
  keine  Nachteile,  sondern  eher  Vorteile  zu  erwarten"  (Ullrich
S.  70).  Nach  eingehender  Prüfung  aller  Verhältnisse  hat  die  preußische
Eisenbahnverwaltung  sich  neuerdings  dafür  ausgesprochen,  in  ihren
Betriebsberichtcn  und  Etats  künftig  „die  auf  einer  immerhin  anfechtbaren
Grundlage  beruhenden  Schätzungen"  über  die  Selbstkosten  der  Leistungen
für  Postzwecke  überhaupt  nicht  mehr  zu  veröffentlichen  (Drucksachen  usw.
a.  a.  O.  1912  Nr.  104  6  S.  2094).  (Vgl.  auch  „Das  Verhältnis
der  deutschen  Rcichspost  zu  den  preußischen  Eisenbahnen"  in  „Weltverkehr
und  Weltwirtschaft",  Märzheft  1913  S.  574;  ferner  „Zur  Frage  der
Postvorrechte  auf  den  Eisenbahnen"  im  Archiv  für  Eisenbahnwesen,
1913  S.  624  ff.  und  Ausführungen  des  Abgeordneten  Beck  im  Reichstag
bei  den  Etatsverhandlungen  vom  2.  März  1914).
            
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