Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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meister  in  ihren  Monopolansprüchen  durch  politische  Interessen
der  Landesherren.  War  es  doch  für  die  Fürsten  leichter,  die
Verbreitung  unbequemer  Nachrichten  zu  verhindern,  wenn  die
Zeitungen  von  den  in  einem  Abhängigkeitsverhältnis  zum
Staat  stehenden  Postbeamten  herausgegeben  wurden.  *)
Unumstrittene  Anerkennung  haben  jedoch  die  Mouopolansprüche
der  Postmeister  auf  das  Herausgeben  von  Zeitungen  niemals
gefunden?)  Schließlich  erledigte  sich  die  Streitfrage  von
selbst.  Die  Verlegertätigkeit  der  Postmeister  wurde  im  18.
Jahrhundert,  je  mehr  Konkurrenz-Unternehmungen  entstanden
und  je  mehr  eigentliche  Postdienstgeschäfte  zu  erfüllen  waren,
immer  unbedeutender;  sie  hörte  endlich  ganz  anf.ch

Stieler  S.  I  I  f:  „Das  Zeitungs-Recht  zur  Kayierl  .  .  .  Hoheit  gehöret,
so  wol  als  das  Müntzschlagen".  A.  a.  O.  S.  364  :  Das  Zeitungs-Recht
„gleich  der  Post-Gerechtigkeit  unter  die  Regalien  gehöret".
i)  Archiv  1886  S.  783:  „Ein  Postvorsteher,  zu  dessen  Amt  es
gehört,  Neuigkeiten  drucken  zu  lassen,  darf  zum  Vorteile  seines  dürften
gewisse  ungünstige  und  verderbliche  Nachrichten  in  seinen  Veröffentlichungen
verschweigen  und  unterdrücken"  (nach:  Hörnigk,  De  Regal!  Postarum
Jure,  Frankfurt  1663).  -  Stieler  S.  58:  „Ein  Post-Meister  zu  bedenken
hat.  .  ;  Wer  sein  Herr  und  Obrigkeit  sey".  —  A.  a.  O.  S.  63:  Was
die  Obrigkeit  aufzunehmen  befiehlt,  „so  gebüret  dem  Post-Meister,  als
Unterthan,  zu  gehorchen",  von  Beust  III  S.  641:  „Ein  Herr,  der  für
seiner  Lande  Bestes  sorget,  muß  auch  auf  die  in  seinem  Lande  herauskommende ­
  Zeitungen  acht  haben,  damit  in  selbigen  nichts  seiner  Herrschafft ­
  nachtheiliges  enthalten  sey".
y  Opel  S.  32  f.,  86  f.  u.  17g.
3)  Die  Beteiligung  der  Postmeister  und  anderer  Postbeamten  an
der  Entstehung  der  Tagespresse  war  bis  in  dar  18.  Jahrhundert  sehr
rege.  Erwähnenswert  sind:  „F  ra  n  k  f  u  r  t  e  r  O  b  e  r-P  o  st  a  m  t  s-Z  e  i  tu  n  g  ",
vom  Postmeister  von  den  Birghden  1617  begründet.  (Faulhaber
S.  62ff.,  Opel  S.  75,  Prutz  S.  206ff.,  Quetsch  IS.  38  u.  II  S.  219f.);
>.Leipziger  Zeitun  g",  seit  1672  in  der  Verwaltung  des  Leipziger
Postmeisters  (Jubil.  Beil.  S.  1,  Salomon  I.  S.  77,  Witkowski  S.226f.,
von  Witzleben  S.  18);  Erfurter  „AdVisen",  vom  Postmeister  Breitenbach ­
  um  1640  begründet  (Archiv  1895  S.  629f);  „Lippstadter
Zeitun  g",  vom  Postmeister  Pöppelmann  1710  begründet  (Ester  S.  40,
Ladwig  S.  15);  Cölner  „K  a  y  s  e  r  l.  Reichs-Ober-Post-Amts-Z
  e  i  t  u  n  g",  1763  begründet  (Denkschrift  Cöln  S.  54,  Salomon  I  S.15I);
Hamburger  „Post-Zeitung",  vom  Postmeister  Kleinhans  um  1630
begründet  (Opel  S.  180,  Salomon  I  S.  68,  Stieda  S.  66).
            
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