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meister in ihren Monopolansprüchen durch politische Interessen
der Landesherren. War es doch für die Fürsten leichter, die
Verbreitung unbequemer Nachrichten zu verhindern, wenn die
Zeitungen von den in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
Staat stehenden Postbeamten herausgegeben wurden. *)
Unumstrittene Anerkennung haben jedoch die Mouopolansprüche
der Postmeister auf das Herausgeben von Zeitungen niemals
gefunden?) Schließlich erledigte sich die Streitfrage von
selbst. Die Verlegertätigkeit der Postmeister wurde im 18.
Jahrhundert, je mehr Konkurrenz-Unternehmungen entstanden
und je mehr eigentliche Postdienstgeschäfte zu erfüllen waren,
immer unbedeutender; sie hörte endlich ganz anf.ch
Stieler S. I I f: „Das Zeitungs-Recht zur Kayierl . . . Hoheit gehöret,
so wol als das Müntzschlagen". A. a. O. S. 364 : Das Zeitungs-Recht
„gleich der Post-Gerechtigkeit unter die Regalien gehöret".
i) Archiv 1886 S. 783: „Ein Postvorsteher, zu dessen Amt es
gehört, Neuigkeiten drucken zu lassen, darf zum Vorteile seines dürften
gewisse ungünstige und verderbliche Nachrichten in seinen Veröffentlichungen
verschweigen und unterdrücken" (nach: Hörnigk, De Regal! Postarum
Jure, Frankfurt 1663). - Stieler S. 58: „Ein Post-Meister zu bedenken
hat. . ; Wer sein Herr und Obrigkeit sey". — A. a. O. S. 63: Was
die Obrigkeit aufzunehmen befiehlt, „so gebüret dem Post-Meister, als
Unterthan, zu gehorchen", von Beust III S. 641: „Ein Herr, der für
seiner Lande Bestes sorget, muß auch auf die in seinem Lande heraus
kommende Zeitungen acht haben, damit in selbigen nichts seiner Herr
schafft nachtheiliges enthalten sey".
y Opel S. 32 f., 86 f. u. 17g.
3) Die Beteiligung der Postmeister und anderer Postbeamten an
der Entstehung der Tagespresse war bis in dar 18. Jahrhundert sehr
rege. Erwähnenswert sind: „F ra n k f u r t e r O b e r-P o st a m t s-Z e i tu n g ",
vom Postmeister von den Birghden 1617 begründet. (Faulhaber
S. 62ff., Opel S. 75, Prutz S. 206ff., Quetsch IS. 38 u. II S. 219f.);
>.Leipziger Zeitun g", seit 1672 in der Verwaltung des Leipziger
Postmeisters (Jubil. Beil. S. 1, Salomon I. S. 77, Witkowski S.226f.,
von Witzleben S. 18); Erfurter „AdVisen", vom Postmeister Breiten
bach um 1640 begründet (Archiv 1895 S. 629f); „Lippstadter
Zeitun g", vom Postmeister Pöppelmann 1710 begründet (Ester S. 40,
Ladwig S. 15); Cölner „K a y s e r l. Reichs-Ober-Post-Amts-
Z e i t u n g", 1763 begründet (Denkschrift Cöln S. 54, Salomon I S.15I);
Hamburger „Post-Zeitung", vom Postmeister Kleinhans um 1630
begründet (Opel S. 180, Salomon I S. 68, Stieda S. 66).