Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Von Bezahlung gewährte. Soweit der Bezug von Zeitungen 
durch die Post in Betracht kommt, ist dieses Entgelt entsprechend 
den drei Entwickelungsstufen des Postzeitungswesens jeweils 
anders geartet gewesen. 
a) Das Entgelt beim Zeitungsverlag und 
Zeitungsvertrieb der Postmeister. 
In der durch den Kurfürsten vom Mainz ausgefertigten 
Bestallungsurkunde des Postmeisters von den Birghden in 
Frankfurt vom 4. November 1615 1 ) heißt es, daß Birghden 
u. a. jährlich 40 Fl. für das wöchentliche Einsenden der von 
ihm veröffentlichten Zeitungen an den Kurfürsten erhalten solle 
„gleich vorigen Postmeistern". Der Graf von Nassau und die 
geistlichen Fürsten von Cöln und Speyer zahlten an Birghden 
für die Beförderung ihrer Briefe lind für die Uebermittelung 
mehrerer Exemplare seiner Zeitung jährlich je 30 Taler. 2 ) 
Ein Dekret des Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz vom 
9. April 1643 ordnete an, daß der Postmeister Häßwinkel 
in Frankfurt „die Zeitung wöchentlich zu Jhro Churfürstl. 
Gnad. Cantzley, wie bis dato Herkommen, überschicken solle", 3 ) 
und daß dafür und für die Besorgung des Postdienstes jährlich 
200 Fl., „von einem Qvartal zum andern jedesmahl funffzig 
Gulden" zu entrichten seien?) Im Jahre 1641 wurde der 
Rat der Stadt Mühlhausen in Thüringen vom Postmeister 
Breitenbach in Erfurt wegen Bezahlung der ein Jahr hindurch 
gelieferten Erfurter Avisen gemahnt. Aus dem Mahnschreiben 
geht hervor, daß „vor zwey getruckte Exemplar, undt das 
Jedesmahl mitgesandte geschriebene, Accordirter maßen, zehen 
Reichsthaler zu bezahlen gewesen" sind?) 
Wie sich aus diesen Beispielen ergibt, bestand das Entgelt 
der Postmeister für die Herstellung und den Vertrieb ihrer 
1) Opel S. 39 f.; Faulhabcr S. 31; Quetsch II S. 182. 
2) Opel S. 40; Faulhaber S. 31. 
3) von Beiist II S. 630 f.; Faulhaber S. 66 u. 75. 
4 ) Archiv 1895 S. 629; Quetsch I S. 48.
	        
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