Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Den  volkswirtschaftlichen  Interessen  wurde,  wenn  auch
in  geringem  Maße,  dadurch  Rechnung  getragen,  daß  die  Erhebung ­
  beliebiger  und  oft  unverhältnismäßig  hoher  Provisionen ­
  aufhörte.  Dafür  wurde  ein  Tarif  verlautbart,  der
bestimmte,  allgemein  gültige  und  niedrige  Provisionssätze
enthielt.  Die  fiuanzwirtschaftlichen  Interessen  kamen  insofern
zum  Ausdruck,  als  der  Staat  gewisse  Mindestsätze  vorsah  und
damit  die  Möglichkeit  zur  Erzielung  von  Ueberschüssen  zwecks
Verbesserung  der  Finanzen  nicht  außer  acht  ließ.  Sein  Gewinnstreben
  steigerte  sich  jedoch  nicht  so  weit,  daß  er  durch
Ausschluß  jeder  Konkurrenz  einen  höheren  Reinertrag  zu  erstreben ­
  suchte.  Im  Gegenteil,  er  gab  den  unmittelbaren  Bezug
der  Zeitungen  vom  Verleger  frei.
8  2.  Geschichtliche  Entwickelung  der  verschiedenen
Zeitungsgebiihrentarise.
Der  erste  Zeituugsgebührentarif  wurde  im  Jahre  3  821
veröffentlicht.  Er  regelte  das  Entgelt  für  die  Zeitungsbesorgung,
  die  „Provision"  oder  —  wie  es  jetzt  heißt  —
die  „Zeitnngsgebühr"  nach  der  Zahl  der  Bogen,  die  jede
Zeitung  erfahrungsgemäß  jährlich  im  Durchschnitt  aufwies
Die  Provision  betrug  für  ei»  Jahr:
u)  für  inländische  Zeitungen:
für  den  ganzen  Bogen  Hauptblatt  4  Pf.
„  halben  „  „  2i/z  „
„  viertel  „  „  l 1 /,  „
„  „  ganzen  „  Beilage  IVa  »
halben  „  „  1  „
b)  für  ausländische  Zeitungen  ohne  Unterscheidung  zwischen
Haupt-  und  Beiblatt:
für  den  ganzen  Bogen  5  Pf.
.,  „  halben  „  4  „
„  „  viertel  „  2%  „
Abweichend  von  diesen  Bestimmungen  hatte  die  Berliner
Staatszeituug  für  jedes  Exemplar  an  Provision  jährlich  eine
Pauschsumme  von  1  Taler  15  Sgr.  zu  entrichten;  ebenso
            
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