Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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auf  diese  Weise  überall  mit  Leichtigkeit  in  die  Dienste  des
geschäftlichen,  des  politischen  und  geistigen  Lebens  gestellt
werden  und  die  verschiedenen  Bedürfnisse  der  Zeitungsbezieher
und  Leser  befriedigen.  Diese  Bedürfnisbefriedigung  dient
nicht  mehr  nur  den  Interessen  engerer  Kreise,  sondern  der
großen  Masse  der  Bevölkerung,  sie  ist  für  sie  notwendig  oder
forderlich.  Mit  Rücksicht  hierauf  hat  die  Post  in  der  Gegenwart ­
  die  Verpflichtung,  bei  Festsetzung  der  Preise,  zu  denen
der  Postzeitungsvertrieb  zu  besorgen  ist,  die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der  Zeitungen  gebührend  zu  berücksichtigen.  Zum
allein  entscheidenden  Maßstab  für  die  Tarifbildnng  eignet  sich
jedoch  anerkannterwcise  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  eines
Befördernngsgegenstandes  oder  einer  Verkehrsleistung  nicht/)
weil  es  sich  in  der  Praxis  nicht  durchführen  läßt,  eine  den
tatsächlichen  Verhältnissen,  der  vielseitigen  Bedürfnisbefriedigung ­
  engerer  oder  weiterer  Kreise  der  Bevölkerung,  bis  ins
einzelne  genau  gerecht  werdende  Abstufung  vorzunehmen.
Gleichwohl  muß  eine  öffentliche  Verkehrsanstalt,  wie  die  Post,
unbeschadet  ihres  Strebens  nach  Reinertrag,  einen  derartig
wesentlichen  Gesichtspunkt  als  berechtigt  anerkennen  und  dementsprechend ­
  die  Bemessung  des  Entgelts  für  ihre  Leistungen
gestalten.
8  6.  Der  Einfluß  der  verschiedenen  Zeitungsgebührenlarise
  aus  die  Höhe  der  Zeitungsgebühren  und  der
Bezugspreise.
Die  Grundlage  für  die  Ermittelung  der  Zeitungsgebühren
bilden  die  Zeitungs-Preislisten  der  Post,  die  seit  1823  jedes
Jahr  erscheinen?)  Ihre  Einrichtung  ist  im  Laufe  der  Zeit
mehrfach  geändert  worden.  Jetzt  bestehen  sie  aus  zwei  Haupt-Jni
  Jahre  1880  wurden  von  der  Post  im  Deutschen  Reich  434  Mill.,
im  Jahre  1910  2186  Mill.  Zeitungsnnmmern  vertrieben,  d.  s.  404o/g  mehr,
van  der  Borght  S.  137  f.
2)  Die  Instruktion  zum  Zeitungs-Regulativ  von  1821  legte  im
8  14  dem  neu  gegründeten  Zeitnngs-Comtoir  in  Berlin  die  Verpflichtung
auf,  zu  Anfang  jedes  Jahres  eine  „Uebersicht  der  für  das  laufende
Jahr  regulierten  Preise  der  Zeitungen  und  Journale"  zu  veröffentlichen
(Archiv  1895  S.  305).
            
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