Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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a)  Tarif  nach  der  Bogenzahl  und  Tarif  nach  dem
Einkaufspreis  der  Zeitungen.
Zur  Veranschaulichung  des  Einflusses,  den  der  Uebergang
vom  Bogenzahltarif  zuin  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der
Zeitungen  ans  die  Höhe  der  Zeitungsgebühren  und  der
Zeitungsbezugspreise  ausgeübt  hat,  sind  Angaben  über
Zeitungen,  die  sich  in  den  Zeitungspreislisten  von  1848  und
1850  aufgeführt  finden,  gegenübergestellt  worden.  Die  Angaben ­
  der  Listen  von  1848  und  1850  wurden  deshalb  für
den  Vergleich  ausgewählt,  weil  in  der  Liste  von  1848  zum
letzten  Mal  die  „Provisionsgebühren"  usw.  nach  dem  Bogenzahltarif ­
  erscheinen,  während  die  Liste  von  1850  zum  ersten
Mal  nach  Verlauf  eines  Uebergangsjahres,  in  dem  etwa  durch
die  Tarifreform  bedingte  Aenderungen  der  Bezugspreise
durchgeführt  werde»  konnten,  die  entsprechenden  Angaben  auf
Grund  des  Tarifs  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen
ersehen  läßt.  Der  Vergleich,  der  sich  auf  50  politische
Zeitungen  erstreckte,  ergab  folgendes:
Die  Zcituiigsgebühr  hat  sich  bei:
2%  der  Zeitungen  nicht  geändert,
2%  „  „  erhöht,
96%  „  „  ermäßigt.
Die  Erhöhung  der  Gebühr  hat  nur  wenige  Prozent
—  3%  —  betragen;  dagegen  belief  sich  die  Ermäßigung  für:

4%  der  Zeitungen

auf  1—25%,

20%  „

„  26-50%,

58%  „

„  51-75%,

„

„  mehr  als  75%.

Der  Bezugspreis  hat  sich  bei:
4%  der  Zeitungen  nicht  geändert,
4%  „  „  erhöht,
92%  „  „  ermäßigt.
            
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