Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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b)  Das  Prinzip  der  reinen  Ausgabe.
Völlig  entgegengesetzt  zum  Regalitätsprinzip  ist  das
Prinzip  der  reinen  Ausgabe,  „d.  h.  der  Grundsatz,  daß  die
Verkehrsmittel  jedermann  zur  unentgeltlichen  Benutzung  bereit
gestellt  werden,  während  die  Kosten  von  der  Gesamtheit  zu
bestreiten  sind.'")  Für  die  finanzielle  Behandlung  des  Postwesens
  könnte  dieser  Grundsatz  berechtigt  sein,  wenn  die  Benutzungsmöglichkeit ­
  der  postalischen  Einrichtungen  allgemein
gleichmäßig  wäre  und  der  zur  Deckung  der  Kosten  notwendigen
Steuerlast  entspräche.  Das  Bedürfnis  zur  Benutzung  der
Post  ist  zwar  jetzt  an  sich  allgemeiner  Art,  die  Leistlingen
der  Post  lverden  jedoch  von  den  einzelnen  in  ganz  verschiedenem
Maße  in  Anspruch  genommen.  Hierauf  würde  die  Unentgeltlichkeit ­
  des  Postdienstes  allerdings  z.  T.  verändernd
einwirken,  sie  würde  aber  auch  zu  unwirtschaftlicher  und
verschwenderischer  Benutzung *  2 )  der  Post  führen.  Der  Staat
würde  nicht  nur  einen  großen  Teil  seiner  Einnahmen  verlieren,
er  würde  auch  höhere  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten
haben,  sodaß  er  genötigt  wäre,  erhebliche  Mehrbeträge  an
Stenern  einzuziehen.  Bestimmte  Bevölkerungsklassen  würden
infolge  ihrer  persönlichen  und  geschäftlichen  Interessen  auch
bei  der  Behandlung  der  Postdienstleistungen  als  freies  Genußgut ­
  immer  noch  größere  Vorteile  haben  als  durchschnittlich
die  Allgemeinheit;  die  vermehrte  Steuerlast  könnte  deshalb
jedoch  unmöglich  ohne  weiteres  auf  die  Bevölkerung  genau
in  dem  Maße  verteilt  werden,  wie  sie  jene  Vorteile  in  Anspruch
nimmt.  Es  ließe  sich  nicht  vermeiden,  die  Bevölkerung
ungleichmäßig,  d.  h.  ungerecht  zu  belasten.  Für  den  Staat
liegt  mithin  keine  Veranlassung  vor,  die  Leistungen  der  Post
unter  Verzicht  auf  jede  Vergütung  darzubieten.  Die  Anwendung ­
  des  Grundsatzes  der  Unentgeltlichkeit  für  die
Leistungen  der  Post  ist  auf  absehbare  Zeit  auch  schon  durch
die  finanzielle  Lage  des  Staats  völlig  ausgeschlossen,  2 )

>)  van  der  Borght  S.  98.
2 )  bau  der  Borght  S.  tOI,  Cauer  S.  490.
3)  Vgl.  auch  Sax  S.  593  f.
            
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