Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Gebührenprinzip anzuwenden. Eine verschiedenartige Tarifie 
rung würde jedoch gegen den Grundsatz verstoßen, daß jeder 
Tarif möglichst einheitlich sein soll. Ferner käme in Betracht, 
daß eine Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen 
Zeitungen usw. oft äußerst schwierig ist. 1 ) Vor allem sprächen 
volkwirtschaftliche Rücksichten gegen zweierlei Tarifsysteme. 
Denn die Befolgung des privatwirtschaftlichen Prinzips, d. h. 
die Erhebung höherer Zeituugsgebühren für die nicht dem 
Postzwang unterliegenden Zeitungen und für die Zeitschriften 
durch die Post könnte leicht dazu führen, daß die Verleger 
die höheren Zeitungsgebühren durch Verteuerung der Bezugs 
preise auf die Bezieher abwälzten und damit das Abonnement 
erschwerten. 
8 8. Die finanziell maßgebenden Gesichtspunkte für 
die Tarifbildung. 
Die Zeitungsgebühren sind wie die sonstigen Preise, zu 
denen die deutsche Post ihre Leistungen an die Benutzer ab 
gibt, Monopolpreise?) Wenn auch die öffentliche Meinung 
mittelbar einen gewissen Einfluß auf die Gestaltung der Post 
tarife ausüben kann, so setzt doch zunächst im wesentlichen 
„der Staat die Preise fest, die er zu verlangen für nötig 
findet"?) In welcher Weise der Staat seine günstige Stellung 
bei der Preisbildung auszunützen sucht, hängt von dem Ver 
waltungsprinzip ab, das er der finanziellen Behandlung 
seiner Verkehrsleistungen zugrunde zu legen beabsichtigt. 
Das tatsächliche Verwaltungsprinzip äußert sich dann in 
der Praxis, die stets den Prüfstein für die Richtigkeit eines 
Tarifs bildet, in dem finanziellen Ertrag des Tarifs, also 
in dem Unterschied der Einnahmen und Ausgaben. 
') Bei den Reichtagsberatungen über die Reform des Zeitungstarifs 
ist es als undurchführbar bezeichnet worden, diesen Unterschied zu machen 
(Stenogr. Ber. 1898/00 III. Anl. Bd. S. 2133). 
2 ) Neumann S. 275: „bei deren Gestaltung infolge gewisser Vor 
züge des einen oder des anderen Teils ein Mitwerben auf der einen 
Seite ausgeschlossen oder wesentlich beschränkt ist". 
8 ) van der Borght S. 108.
	        
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