Full text: error

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wurde, die erwünschten Ueberschüsse zu erzielen. Dies hing 
von den Ausgaben ab, die der Zeitungsvertrieb verursachte. 
Seit Ende des 19. Jahrhunderts kommt, wie erwähnt, 
für die finanzielle Behandlung des Postzeitungsvertriebs mit 
Rücksicht auf die Förderung der Gesamtinteressen statt des 
privatwirtschaftlichen Verwaltungsgrundsatzes das Gebühren 
prinzip in Anwendung. Da es dem Wesen des Gebühren 
prinzips bei rein lehrmäßiger Betrachtung entspricht, daß die Höhe 
der durch den Tarif aufzubringenden Einnahmen durch die 
Summe der Ausgaben bestimmt wird, so wird der jetzt gültige 
Zeitungsgebührentarif, wenn es allein auf die Deckung der 
Kosten des Zeitungsvertriebs, nicht auf die des gesamten Post 
dienstes ankäme, nach oben und unten durch die Selbstkosten 
des Postzeitungsvertriebs begrenzt. 
Die Selbstkosten einer Verkehrseinrichtung können nach 
Grundkosten und Arbeitskosten getrennt werden. Jene 
setzen sich zusammen aus Anteilen an den Kosten für die Ver 
zinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie aus Anteilen 
an den Betriebs- und Verwaltungskosten.Z Zu den Arbeits 
kosten gehören die Kosten der Arbeitsleistungen, die unmittelbar 
zur Ausführung der einzelnen Verkehrsleistungen nötig sind. 
Von den Gesamtkosten einer Verkehrseinrichtung haben 
die Kosten für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals in 
der Regel keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ver 
kehrsumfang. Sie entstehen auf jeden Fall, gleichgültig, ob 
eine Verkehrseinrichtung viel, wenig oder gar nicht in Anspruch 
genommen wird.'st Nur wenn die vorhandenen Einrichtungen 
zur Bewältigung des Verkehrs nicht mehr ausreichen, wenn 
sich zu ihrem Ausbau eine Erhöhung des Anlagekapitals nötig 
macht, wachsen jedesmal mit dem Kapital die Kosten seiner 
Verzinsung und Tilgung. 
Die Betriebs- und Verwaltungskosten 3 ) umfassen im 
wesentlichen die Ausgaben für den eigentlichen Betriebsdienst 
h van der Borght S. 120, Caucr S. 489. 
2 ) van der Borght S. 120. 
3 ) Vgl. auch ©mter S. 499 f.
	        
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