Buchiingstext.
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Gläubiger tritt, unter Aufrechnung seiner Forderung, als Gesellschafter
ein. Oder ein Gesellschafter verwendet unbezahlte
Gewinnanteile zur Erhöhung seines Kapitalanteiles. Oder eine
abgeschriebenc Forderung geht mit einem größeren Betrag ein;
es wird dieses Mehr gegen den Buchwert unmittelbar auf Kapital-Konto
verbucht und dadurch der Versteuerung entzogen. Es
könnte sich auch um einen Schuldennachlaß eines Gläubigers
bandeln.
b) Handlungsunkosten an Privat. Es wurden Unkosten
falsch gebucht. Es handelt sich um Aufwendungen des Unternehmers
für Rechnung des Geschäftsbetriebes, d. h. um Rückerstattung
durch Umbuchung [z. B. Repräsentationskosten,
Geldausgaben an der Börse, auf Reisen, Mitbenutzung der Privatwohnung
für geschäftliche Zwecke]; um das Gehalt des geschäftsführenden
Gesellschafters; um Beköstigung von Angestellten im
Haushalt des Geschäftsherrn. Oder ein Teil des persönlichen
Konsumtionsfonds wird auf die Geschäftsunkosten „abgeschoben“.
Diese Beispiele lehren: Zu einer klaren Buchung gehört unbedingt
eine deutliche Begründung bzw. Erläuterung des Buohungsvorganges.
Ein klarer Text bildet einen wesentlichen Be-®tandteil
der Grundbuchungen, gehört zu den „Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung“.
Besondere Vorsicht und Kritik ist den Grundbuchungen
(Kasse, Memorial) im Abschlußmonat und im ersten Monat des
neuen Jahres gegenüber am Platze. Posten wie: Handlungsünkosten
an Bilanz, Immobilien an Zinsen oder an Handlungsünkosten,
das Konto „transitorischer Aktiva“, das Bilanzdifferenzen-Konto,
die „Ausbuchungen“ kleiner Beträge (20 Pf.
^ Mk. u. a.), das Privat- oder Separat-Konto des Direktors
oder Geschäftsführers oder eines Mitgliedes des Aufsichtsrates,
das ominöse „Konto für Verschiedenes (Diverse)“, auch das
Handlungsunkosten-Konto bedürfen stets einer besonders ge-°auen
Nachprüfung.
c) Der Buchungssatz: Wechsel an Debitoren erscheint zunächst
harmlos. Ein Käufer bezahlt seine Schulden durch
Wechsel (Rimessen oder eigene Akzepte). Es kann aber auch nur
oin „Bilanzwechsel“ dahinter stecken, d. h. ein Scheinwechsel,
der zwecks Herabminderung eines hohen Debitorenbestandes