Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Buchiingstext.

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Gläubiger  tritt,  unter  Aufrechnung  seiner  Forderung,  als  Gesellschafter ­
  ein.  Oder  ein  Gesellschafter  verwendet  unbezahlte
Gewinnanteile  zur  Erhöhung  seines  Kapitalanteiles.  Oder  eine
abgeschriebenc  Forderung  geht  mit  einem  größeren  Betrag  ein;
es  wird  dieses  Mehr  gegen  den  Buchwert  unmittelbar  auf  Kapital-Konto
  verbucht  und  dadurch  der  Versteuerung  entzogen.  Es
könnte  sich  auch  um  einen  Schuldennachlaß  eines  Gläubigers
bandeln.
b)  Handlungsunkosten  an  Privat.  Es  wurden  Unkosten
falsch  gebucht.  Es  handelt  sich  um  Aufwendungen  des  Unternehmers ­
  für  Rechnung  des  Geschäftsbetriebes,  d.  h.  um  Rückerstattung ­
  durch  Umbuchung  [z.  B.  Repräsentationskosten,
Geldausgaben  an  der  Börse,  auf  Reisen,  Mitbenutzung  der  Privatwohnung ­
  für  geschäftliche  Zwecke];  um  das  Gehalt  des  geschäftsführenden ­
  Gesellschafters;  um  Beköstigung  von  Angestellten  im
Haushalt  des  Geschäftsherrn.  Oder  ein  Teil  des  persönlichen
Konsumtionsfonds  wird  auf  die  Geschäftsunkosten  „abgeschoben“.
Diese  Beispiele  lehren:  Zu  einer  klaren  Buchung  gehört  unbedingt ­
  eine  deutliche  Begründung  bzw.  Erläuterung  des  Buohungsvorganges.
  Ein  klarer  Text  bildet  einen  wesentlichen  Be-®tandteil
  der  Grundbuchungen,  gehört  zu  den  „Grundsätzen
ordnungsmäßiger  Buchführung“.
Besondere  Vorsicht  und  Kritik  ist  den  Grundbuchungen
(Kasse,  Memorial)  im  Abschlußmonat  und  im  ersten  Monat  des
neuen  Jahres  gegenüber  am  Platze.  Posten  wie:  Handlungsünkosten
  an  Bilanz,  Immobilien  an  Zinsen  oder  an  Handlungsünkosten,
  das  Konto  „transitorischer  Aktiva“,  das  Bilanzdifferenzen-Konto,
  die  „Ausbuchungen“  kleiner  Beträge  (20  Pf.
^  Mk.  u.  a.),  das  Privat-  oder  Separat-Konto  des  Direktors
oder  Geschäftsführers  oder  eines  Mitgliedes  des  Aufsichtsrates,
das  ominöse  „Konto  für  Verschiedenes  (Diverse)“,  auch  das
Handlungsunkosten-Konto  bedürfen  stets  einer  besonders  ge-°auen
  Nachprüfung.
c)  Der  Buchungssatz:  Wechsel  an  Debitoren  erscheint  zunächst ­
  harmlos.  Ein  Käufer  bezahlt  seine  Schulden  durch
Wechsel  (Rimessen  oder  eigene  Akzepte).  Es  kann  aber  auch  nur
oin  „Bilanzwechsel“  dahinter  stecken,  d.  h.  ein  Scheinwechsel,
der  zwecks  Herabminderung  eines  hohen  Debitorenbestandes
            
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