196
Schecks.
Konto umgebucht. Ein Nebenbuch spezialisiert die Gebarung
mit den Zinsscheinen. In Großbanken wird häufig ein besonderes
Coupon-Memorial eingerichtet : ).
d) Zins- und Dividendenscheine der passiven Pfandbriefe
und der eigenen Aktien der Bank: Das Pfandbrief zinsen-Konto
(28. Abschnitt) und das Dividenden-Konto übernehmen deren
Verrechnung.
e) Zins- und Dividendenscheine, die die Bank als Zahlstelle
des Emittenten gegen Provision einlöst; sie werden dessen
Kontokorrent-Konto belasten.
6. Geldanweisungen (im engeren Sinne, Anweisungen nach
§§ 783 ff. BGB.) als umlaufendes Zahlungsmittel sind im deutschen
Zahlungsverkehr selten. Der Inhaber behandelt sie als
Rimessen oder, wenn sie sofort fällig sind und einkassiert werden,
als Bargeld (Kasse an Konto des Einsenders), der Angewiesene
wie eigene Wechsel und Tratten (vgl. Kassenschein-Konto,
Banknoten- Konto).
Die im Postanweisungsverkehr des Warenhandels üblichen
Abzüge verbucht man als Skontoabzüge (vgl. Warengeschäft).
Über die Verrechnung eigener Banknoten siehe Bankgeschäft.
7. Schecks, a) Über die Verrechnung des Ausstellers vgL
Giroverkehr S. 193, Giro-Konto Haben.
b) Der Inhaber eines Platzschecks wird diesen wegen der
Zinsverluste und des Risikos der Nichteinlösung sofort einkassieren
(Kasse an Konto des Einsenders). Für den Inhaber
wird der Scheck durch dessen Einziehung Bargeld. Die Begebung
an die Bank oder einen Kunden wirkt buchhalterisch
wie eine Überweisung (Konto des Empfängers an Konto des
Einsenders, Bank-Kontokorrent an Kontokorrent).
Fern- oder Inkassoschecks können vom Inhaber über
Wechsel-Konto oder mit einem besonderen Scheck-Konto verrechnet
werden.
c) Die bezogene Bank belastet den Aussteller eines Schecks
hei der Einlösung bzw. Auszahlung oder am Tage der Anzeige.
l ) Vgl. Buchwald, Technik des Bankbetriebes, 7. Aufl., Berlin 1911,