Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Schecks.

Konto  umgebucht.  Ein  Nebenbuch  spezialisiert  die  Gebarung
mit  den  Zinsscheinen.  In  Großbanken  wird  häufig  ein  besonderes
Coupon-Memorial  eingerichtet  : ).
d)  Zins-  und  Dividendenscheine  der  passiven  Pfandbriefe
und  der  eigenen  Aktien  der  Bank:  Das  Pfandbrief  zinsen-Konto
(28.  Abschnitt)  und  das  Dividenden-Konto  übernehmen  deren
Verrechnung.
e)  Zins-  und  Dividendenscheine,  die  die  Bank  als  Zahlstelle ­
  des  Emittenten  gegen  Provision  einlöst;  sie  werden  dessen
Kontokorrent-Konto  belasten.
6.  Geldanweisungen  (im  engeren  Sinne,  Anweisungen  nach
§§  783  ff.  BGB.)  als  umlaufendes  Zahlungsmittel  sind  im  deutschen ­
  Zahlungsverkehr  selten.  Der  Inhaber  behandelt  sie  als
Rimessen  oder,  wenn  sie  sofort  fällig  sind  und  einkassiert  werden,
als  Bargeld  (Kasse  an  Konto  des  Einsenders),  der  Angewiesene
wie  eigene  Wechsel  und  Tratten  (vgl.  Kassenschein-Konto,
Banknoten-  Konto).
Die  im  Postanweisungsverkehr  des  Warenhandels  üblichen
Abzüge  verbucht  man  als  Skontoabzüge  (vgl.  Warengeschäft).
Über  die  Verrechnung  eigener  Banknoten  siehe  Bankgeschäft. ­

7.  Schecks,  a)  Über  die  Verrechnung  des  Ausstellers  vgL
Giroverkehr  S.  193,  Giro-Konto  Haben.
b)  Der  Inhaber  eines  Platzschecks  wird  diesen  wegen  der
Zinsverluste  und  des  Risikos  der  Nichteinlösung  sofort  einkassieren ­
  (Kasse  an  Konto  des  Einsenders).  Für  den  Inhaber
wird  der  Scheck  durch  dessen  Einziehung  Bargeld.  Die  Begebung ­
  an  die  Bank  oder  einen  Kunden  wirkt  buchhalterisch
wie  eine  Überweisung  (Konto  des  Empfängers  an  Konto  des
Einsenders,  Bank-Kontokorrent  an  Kontokorrent).
Fern-  oder  Inkassoschecks  können  vom  Inhaber  über
Wechsel-Konto  oder  mit  einem  besonderen  Scheck-Konto  verrechnet ­
  werden.
c)  Die  bezogene  Bank  belastet  den  Aussteller  eines  Schecks
hei  der  Einlösung  bzw.  Auszahlung  oder  am  Tage  der  Anzeige.

l )  Vgl.  Buchwald,  Technik  des  Bankbetriebes,  7.  Aufl.,  Berlin  1911,
            
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