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war das Darlehen.*) In der Tat diente es auch den Grundbesitzern
als Mittel, die Bauern an die Scholle zu fesseln, solange
die Dreifelderwirtschaft noch nicht entstanden war. Die Bauern
besetzten die Ländereien der Gutsbesitzer nicht infolge des
Bodenmangels, sondern infolge des Mangels an Produktionsmitteln.
Ähnlich war es in Irland.
„These the Chiefs appear in the Brehon law as perpetually
,giving stock' and the tribesmen as receiving it. The remarkable
thing is, that out of this practice grew, not only the familiar incidents
of ownership, such as the right torent and the liability to
pay it, together with some other incidents less pleasantly familiar
to the student of Irish history, but, above and besides these,
nearly all the wellknown incidents of feudal tenure. It is by taking
stock (Produktionsmittel P. M.) that the free Irish tribesman
becomes the Geile or Kyle, the vassal or man of his Chief, owing
him not only rent but service and homage . . .“ (Henry Sumner
Maine, „Lectures on the early history of institutions“, London
1875, p. 157—158.)
Es ist dabei interessant, daß die allgemein gebräuchliche Rente
in Irland nur eine Abgabe für die benutzten Produktionsmittel
des Herrn darstellte. (Ebenda, S. 160.)
In Westeuropa, erzählt Roscher, war „im rohen Mittelalter der
Pachtschilling meistens so gering, daß er füglich als eine bloße
Anerkennung des für den Grundherrn fortdauernden Eigentumsrechtes
angesehen werden kann.“ — Die Hintersassen der großen
Landeigentümer „stehen um so abhängiger da, je mehr es
im allgemeinen noch an Kapital (an Produktionsmitteln.
P. M.) und Verkehr mangelt.“ (Roscher, „Grundlagen der
Nationalökonomie“, Stuttgart 1900, Bd. I, § 155.)
Mit der Zunahme der Bevölkerung und Umwandlung des
Bodens in Privatbesitz wurde die Bevölkerung gezwungen, zur
intensiveren Kultur überzugehen, bei der die Arbeitsproduktivität
*) Nach dem Gesetzbuche Jaroslaws wohnten die „Gebundenen“
in kleinen Familien und arbeiteten für die Grundherren. Sowohl den
Acker des Herrn als auch den ihrigen bestellten sie mittels des Gutsinventars.
Siehe J. Bjeljaew, Die Bauern in Altrußland, Moskau 1879.