Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Wareukommissionshandel.

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Empfangen  Detailgeschäft.  Abgeliefert
t.  Bilanz:  Wert  des  Anfangsbestandes ­
  an  Bargeld,  Waren,  Forderungen. ­

2.  Kasse,  Waren 1 ):  Dem  Ladengeschäft ­
  übergebene  Werte.
4.  Unkosten:  Anteil  an  den  allgemeinen ­
  Kosten  der  Gesamtunternehmung. ­

6.  Gewinn  und  Verlust  oder:  Gewinn- ­
  und  Verlust-Konto  der  Filiale: ­
  Reingewinn.
II.  Der  Warenhandel  für  fremde  Rechnung
(Kommissionshandel)  3 ).
Kommissionär  ist,  wer  es  gewerbsmäßig  übernimmt,  Waren
für  Rechnung  eines  anderen  (des  Kommittenten)  in  eigenem
Namen  zu  kaufen  oder  zu  verkaufen  (|  383  HGB.).  Typische
Konten  sind:  Kommissionswaren-Konto,  das  schon  durch  seine
Benennung  die  Eigentumsrechte  zum  Ausdruck  bringt,  und
Provisions-Konto  (§  396  HGB.).
A.  Einkaufskommission.
1.  Die  Ausgaben,  Bar-  oder  Kreditausgaben,  für  die  auftragsweise ­
  Beschaffung  der  Waren  können  unmittelbar  dem
Personen-Konto  des  Auftraggebers  oder  zunächst  einem  (Ein-*)
  Die  Waren  können  dem  Detailgeschäft  zum  Selbstkostenpreis,  zum
Verkaufspreis  des  Großgeschäftes  oder  zum  Verkaufspreis  des  Detailgeschäftes ­
  angerechnel  werden;  im  letzten  Falle  trägt  das  Hauptgeschäft
alle  Unkosten  (Barzahlung  oder  Gutschrift  auf  Filial-Konto,  sofern  die  Unkosten ­
  durch  die  Filialen  bezahlt  wurden).  Ein  Ertrag  erscheint  auf  dem
Filial-Konto  nicht.
Häufig  werden  die  Waren  dem  Detailgeschäft  mit  einem  Gewinnzuschlag ­
  auf  den  Selbstkostenpreis  angerechnet,  wodurch  der  Gewinn  des
Großhandels  und  jener  des  Ladenkleinhandels  besser  verteilt  wird.
2 )  Besser  ist  die  Führung  eines  Kontor  „Geschäftskosten  Detailgeschäft“, ­
  dem  auch  der  Kostenanteil  (Soll  4.)  zugeschrieben  wird.  Einfacher ­
  ist  es,  solche  Ausgaben,  wenn  unerheblich,  überhaupt  nicht  gesondert
zu  buchen  und  in  der  um  diese  Ausgaben  verminderten  Ablieferung  an
Bargeld  indirekt  zu  verrechnen.
3 )  Vgl.  die  Lehrbücher  von  Ziegler,  Schiller  usw.  Auch  Adler,  Buchhaltungsübungen ­
  (Le  pzig  1908).  S.  51—61.  Z  f.  B.  1896,  1899  und  1900
sehr  ausführlich.

3.  Wechsel,  Kasse:  Vom  Ladengeschäft ­
  abgelieferte  Gelder,  Wechsel ­
  u.  a.
4  a.  Unkosten:  Vom  Detailgeschäft
bezahlte  eigene  Betriebskosten
(monatl.  Sammelbuchung) 2 ).
5.  Schlußbilanz:  Vorräte  an  Waren,
Geld,  Forderungen  nach  der  Sonder-Inventur
  des  Ladengeschäfts.
            
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