Wareukommissionshandel.
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Empfangen Detailgeschäft. Abgeliefert
t. Bilanz: Wert des Anfangsbestandes
an Bargeld, Waren, Forderungen.
2. Kasse, Waren 1 ): Dem Ladengeschäft
übergebene Werte.
4. Unkosten: Anteil an den allgemeinen
Kosten der Gesamtunternehmung.
6. Gewinn und Verlust oder: Gewinn-
und Verlust-Konto der Filiale:
Reingewinn.
II. Der Warenhandel für fremde Rechnung
(Kommissionshandel) 3 ).
Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren
für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem
Namen zu kaufen oder zu verkaufen (| 383 HGB.). Typische
Konten sind: Kommissionswaren-Konto, das schon durch seine
Benennung die Eigentumsrechte zum Ausdruck bringt, und
Provisions-Konto (§ 396 HGB.).
A. Einkaufskommission.
1. Die Ausgaben, Bar- oder Kreditausgaben, für die auftragsweise
Beschaffung der Waren können unmittelbar dem
Personen-Konto des Auftraggebers oder zunächst einem (Ein-*)
Die Waren können dem Detailgeschäft zum Selbstkostenpreis, zum
Verkaufspreis des Großgeschäftes oder zum Verkaufspreis des Detailgeschäftes
angerechnel werden; im letzten Falle trägt das Hauptgeschäft
alle Unkosten (Barzahlung oder Gutschrift auf Filial-Konto, sofern die Unkosten
durch die Filialen bezahlt wurden). Ein Ertrag erscheint auf dem
Filial-Konto nicht.
Häufig werden die Waren dem Detailgeschäft mit einem Gewinnzuschlag
auf den Selbstkostenpreis angerechnet, wodurch der Gewinn des
Großhandels und jener des Ladenkleinhandels besser verteilt wird.
2 ) Besser ist die Führung eines Kontor „Geschäftskosten Detailgeschäft“,
dem auch der Kostenanteil (Soll 4.) zugeschrieben wird. Einfacher
ist es, solche Ausgaben, wenn unerheblich, überhaupt nicht gesondert
zu buchen und in der um diese Ausgaben verminderten Ablieferung an
Bargeld indirekt zu verrechnen.
3 ) Vgl. die Lehrbücher von Ziegler, Schiller usw. Auch Adler, Buchhaltungsübungen
(Le pzig 1908). S. 51—61. Z f. B. 1896, 1899 und 1900
sehr ausführlich.
3. Wechsel, Kasse: Vom Ladengeschäft
abgelieferte Gelder, Wechsel
u. a.
4 a. Unkosten: Vom Detailgeschäft
bezahlte eigene Betriebskosten
(monatl. Sammelbuchung) 2 ).
5. Schlußbilanz: Vorräte an Waren,
Geld, Forderungen nach der Sonder-Inventur
des Ladengeschäfts.