Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Bankkommissionsgeschäfte. 
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in Edelmetallen, Wertpapieren, Sorten, Devisen und Zins 
scheinen; Börsenspekulationsgeschäfte. Teilweise gehört auch 
das Emissionsgeschäft hierher, soweit es sich um die feste Über 
nahme einer Anleihe als Käufer handelt. 
III. Besorgung von Dienstleistungen besonderer Art, z. B. Ver 
wahrungsgeschäft (offener, verschlossener Verwahrungs- und Ver 
waltungsdepots); Safes; Mitwirkung bei der Konversion, Sa 
nierung, Ausgabe junger Aktien u. ä. 
Im folgenden wird nur die Verbuchung jener Geschäfte erörtert, die 
eicht bereits an anderen Stellen behandelt sind. (Vgl. Pfandbriefe S. 231, 
Üypothekargeschäft S. 228, Personen-Konten S. 239, Diskontwechsel S. 203, 
Jekassowechsel S. 208, Akzeptationskredit S. 207, Inkassoverkehr S. 197, 
Zahlungsverkehr S. 191, Devisen S. 210, Konsortialgeschäfte, 34. Abschnitt.) 
Reihenfolge schließt sich der Übersicht S. 288 nicht an 1 ). 
A. Kommissionsgeschäfte (im Sinne des § 383 HGB.). Wer 
es gewerbsmäßig übernimmt, (Waren und) Wertpapiere für 
Rechnung eines andern (des Kommittenten) im eigenen Namen 
^ kaufen oder zu verkaufen, ist Kommissionär. Kommissions- 
’md Propergeschäft gehen auch im Bankhandel durcheinander 
Un< I sind oft schwer zu unterscheiden. Aus der Vereinbarung 
6l ner Kommissionsgebühr, einer Provision, läßt sich ebensowenig 
llll t Sicherheit auf das Vorliegen eines Kommissionsgeschäftes 
fließen wie die ein für allemal abgegebene Erklärung des 
hnkiers, daß er in jedem Falle Eigenhändler sei, nicht ohne 
W( hteres gegen ein Kommissionsgeschäft spricht (Staub). 
Für die Verrechnung eines echten Kommissionsgeschäftes 
0l ümen in Betracht (vgl. auch S. 253): 
R Die Stellung des Kommissionärs 
a ) zu seinem Auftraggeber, für den er das Geschäft abschließt, 
R) zu seinem Gegenkontrahenten, dem Dritten, mit dem er 
das Geschäft abschließt. . 
2. Die Buchungen des Auftraggebers (des Kommittenten) 
3 - jene des Gegenkontrahenten. , J eg 
Zu 1 a) Aufwendungen und Ausgaben für ec .- r j Ö3 
Rommittenten im Falle einer Einkaufskommission, 
M Auf die Technik der Bankgeschäfte kann hier nicht 
gegangen werden. Wir verweisen auf die Bücher von 
(Pas Bankgeschäft und seine Technik: 4. Aufl., 1920), 
teitner, Buchhaltung und Bilannkunde. 1- 6. u, 7. Aufl.
	        
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