Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Doppelte Buchhaltung. 
bestimmten Regeln vorgenommene Aufzeichnung der Verände 
rungen ist systematisch, die Aufzeichnungen in ihrer Gesamtheit 
bilden ein System. Die Gruppierung der wirtschaftlichen Ereig 
nisse kann vollständig oder unvollständig sein, d. h. sie kann alle 
oder nur bestimmte Gruppen von Veränderungen aufzeichnen. 
Die doppelte B. ist eine vollständige B.; vollkommen wäre zu 
viel gesagt, da auch sie an erheblichen Unvollkommenheiten 
leidet. 
Die Anhänger der materialistischen oder Zweikontentheorie 
(siehe dort, übrigens schon Augspurg, Grundlagen, 1863) lehnen 
zu Unrecht die Begründung des Namens als „doppelte“ B. mit 
der Verrechnung eines Geschäftsfalles auf zwei Konten ab. Als 
z. B. Schwächer 1549 sein Buch „Zwiefach Buchhalten usw.“ 
schrieb, kannte er die materialistischen Theorien nicht. „Es ist 
in der Kunst des Buchhaltens am meisten gelegen, daß man den 
Debitor und Kreditor wisse zu unterscheiden.“ Darauf bauen 
die ältesten Schriftsteller deutscher Zunge x ) ihre Lehre auf und 
erläutern sie an Beispielen aus dem einfachen Warenhandel. 
Der doppische Formalismus hat diesem Buchführungssystem 
seinen Namen gegeben und nicht der Inhalt seiner Leistungen * 2 ). 
Das Grundgesetz der doppelten B. ist dieses: alle wirtschaft 
lichen und buchungsfähigen (vgl. Abschn. 21) Handlungen und 
Ereignisse innerhalb einer Unternehmung, die eine Veränderung 
in dem Werte des Vermögens, der Schulden und ihrer Teile oder 
eine Wertveränderung des Kapitals bewirken, werden konten 
förmig dargestelll. Diese Verrechnungsform hat zur Folge, daß 
alle Geschäftsfälle gruppiert, katalogisiert sind, daß der Erfolg 
dieser Veränderungen und der Erfolg der Unternehmung über 
haupt in seinen einzelnen Teilen zur Darstellung kommt. Die 
Gruppierung aller Geschäftsfälle nach Ursache und Wirkung 
ermöglicht es, den Erfolg dieser Veränderungen und den Erfolg 
der Unternehmung d. i. Gewinn oder Verlust genau zu analy 
sieren: die vorzüglichste Leistung der doppelten B. 
J ) Vgl. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung in Deutschland, 
Leipzig 1913. 
2 ) Dagegen Augspurg, irrtümer in den neuerlich verbreiteten An- 
«chtcn über die Erfindung der doppelten Buchführung. Z. f. B. 1897.
	        
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