Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Doppelte  Buchhaltung.

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Die  gebotene  Ordnungsmäßigkeit  der  Buchführung  (§  38
HOB.)  ist  u.  Erachtens  erst  dann  erfüllt,  wenn  sie  nicht  nur  die
rechtlichen  Verhältnisse,  sondern  auch  die  inneren  wirtschaftlichen ­
  Vorgänge  der  Unternehmung,  die  „Dynamik“  des  Geschäftsverkehrs ­
  bloßlegt.  Die  Geschäftsfälle  müssen  so  analysiert ­
  und  aufgezeichnet  werden,  daß  der  genetische  Vorgang  der
geschäftlichen  Vorgänge  ersichtlich  ist,  eine  Forderung,  die  in
ihrer  praktischen  Durchführung  zu  unpraktischen  Buchungen
führenkann.  WerWaren  gegen  Akzept  des  Käufers  veräußert,  wird
häufig  die  unmittelbare  Verbuchung  —  Wechsel  an  Waren
vorziehen,  obgleich  die  Teilung  -  Debitoren  an  Waren  und
Wechsel  an  Debitoren  —  wirtschaftlich  und  rechtlich  die  bessere
Buchung  ist.
Die  formelle  Durchführung  des  Grundgedankens  der  doppelten ­
  B.  ist  an  wenige  Regeln  gebunden;  dem  denkenden  Buchhalter ­
  ist  dadurch  die  Möglichkeit  gegeben,  seine  Buchführung
den  Erfordernissen  und  der  Eigenart  seines  Betriebes  anzupassen.
Dft  stehen  ihm  zur  praktischen  Durchführung  der  theoretischen
Aufgaben  des  Rechnungswesens  mehrere  Wege  offen.
Der  hier  und  von  anderen  Theoretikern  unternommene  Versuch, ­
  den  organischen  Zusammenhang  der  doppelten  Verrech-Q
 ung  eines  Geldwertes  zu  begründen,  vermag  jene  Buchungsposten ­
  zu  erklären,  welche  die  Folge  wirtschaftlicher  Handlungen
sind  (Geldwertbewegungen  als  Folge  von  Geschäftsvorfällen.).
Für  eine  Reihe  Innerer  Buchungsposten  —  Verrechnungs-  oder
^»erD-agMrtgsbuchungen  —  muß  eine  andere  Erklärung  versucht
'verden.  Eine  alle  Buchungsposten  einheitlich  in  allen  Einzelheiten ­
  erklärende,  logische,  einwandfreie  Darstellung  der  doppelten ­
  B.  ist  bis  jetzt  nicht  gelungen  und  wird  —  nach  Ansicht
Schrotts  S.  256  —  nie  gelingen.  Solche  Rechnungsposten  sind;
kf'folgsregulierungsposten  (transitorische  Posten,  Antizipationen),
a He  Übertragungs-,  Verteilungs-,  Sammel-  und  Schiebungshuchungen, ­
  alle  jene  Buchungsposten,  die  Kapitalvermehrungs
oder  -Verminderung  infolge  Wertsteigerung  eines  Vermögensohjektes
  oder  einer  Schuld  verrechnen,  Abschreibungen  usw.
Wir  unterscheiden:
!•  Buchungen  infolge  äußerer  Geschäftsfälle,  die  die  Beziehungen
der  Unternehmung  zu  anderen  Wirtschaftseinheiten  zahlen-
            
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