Doppelte Buchhaltung.
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Die gebotene Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 38
HOB.) ist u. Erachtens erst dann erfüllt, wenn sie nicht nur die
rechtlichen Verhältnisse, sondern auch die inneren wirtschaft
lichen Vorgänge der Unternehmung, die „Dynamik“ des Ge
schäftsverkehrs bloßlegt. Die Geschäftsfälle müssen so analy
siert und aufgezeichnet werden, daß der genetische Vorgang der
geschäftlichen Vorgänge ersichtlich ist, eine Forderung, die in
ihrer praktischen Durchführung zu unpraktischen Buchungen
führenkann. WerWaren gegen Akzept des Käufers veräußert, wird
häufig die unmittelbare Verbuchung — Wechsel an Waren
vorziehen, obgleich die Teilung - Debitoren an Waren und
Wechsel an Debitoren — wirtschaftlich und rechtlich die bessere
Buchung ist.
Die formelle Durchführung des Grundgedankens der doppel
ten B. ist an wenige Regeln gebunden; dem denkenden Buch
halter ist dadurch die Möglichkeit gegeben, seine Buchführung
den Erfordernissen und der Eigenart seines Betriebes anzupassen.
Dft stehen ihm zur praktischen Durchführung der theoretischen
Aufgaben des Rechnungswesens mehrere Wege offen.
Der hier und von anderen Theoretikern unternommene Ver
such, den organischen Zusammenhang der doppelten Verrech-
Q ung eines Geldwertes zu begründen, vermag jene Buchungs
posten zu erklären, welche die Folge wirtschaftlicher Handlungen
sind (Geldwertbewegungen als Folge von Geschäftsvorfällen.).
Für eine Reihe Innerer Buchungsposten — Verrechnungs- oder
^»erD-agMrtgsbuchungen — muß eine andere Erklärung versucht
'verden. Eine alle Buchungsposten einheitlich in allen Einzel
heiten erklärende, logische, einwandfreie Darstellung der dop
pelten B. ist bis jetzt nicht gelungen und wird — nach Ansicht
Schrotts S. 256 — nie gelingen. Solche Rechnungsposten sind;
kf'folgsregulierungsposten (transitorische Posten, Antizipationen),
a He Übertragungs-, Verteilungs-, Sammel- und Schiebungs
huchungen, alle jene Buchungsposten, die Kapitalvermehrungs
oder -Verminderung infolge Wertsteigerung eines Vermögens-
ohjektes oder einer Schuld verrechnen, Abschreibungen usw.
Wir unterscheiden:
!• Buchungen infolge äußerer Geschäftsfälle, die die Beziehungen
der Unternehmung zu anderen Wirtschaftseinheiten zahlen-