Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Doppelte Buchhaltung. 
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Die gebotene Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 38 
HOB.) ist u. Erachtens erst dann erfüllt, wenn sie nicht nur die 
rechtlichen Verhältnisse, sondern auch die inneren wirtschaft 
lichen Vorgänge der Unternehmung, die „Dynamik“ des Ge 
schäftsverkehrs bloßlegt. Die Geschäftsfälle müssen so analy 
siert und aufgezeichnet werden, daß der genetische Vorgang der 
geschäftlichen Vorgänge ersichtlich ist, eine Forderung, die in 
ihrer praktischen Durchführung zu unpraktischen Buchungen 
führenkann. WerWaren gegen Akzept des Käufers veräußert, wird 
häufig die unmittelbare Verbuchung — Wechsel an Waren 
vorziehen, obgleich die Teilung - Debitoren an Waren und 
Wechsel an Debitoren — wirtschaftlich und rechtlich die bessere 
Buchung ist. 
Die formelle Durchführung des Grundgedankens der doppel 
ten B. ist an wenige Regeln gebunden; dem denkenden Buch 
halter ist dadurch die Möglichkeit gegeben, seine Buchführung 
den Erfordernissen und der Eigenart seines Betriebes anzupassen. 
Dft stehen ihm zur praktischen Durchführung der theoretischen 
Aufgaben des Rechnungswesens mehrere Wege offen. 
Der hier und von anderen Theoretikern unternommene Ver 
such, den organischen Zusammenhang der doppelten Verrech- 
Q ung eines Geldwertes zu begründen, vermag jene Buchungs 
posten zu erklären, welche die Folge wirtschaftlicher Handlungen 
sind (Geldwertbewegungen als Folge von Geschäftsvorfällen.). 
Für eine Reihe Innerer Buchungsposten — Verrechnungs- oder 
^»erD-agMrtgsbuchungen — muß eine andere Erklärung versucht 
'verden. Eine alle Buchungsposten einheitlich in allen Einzel 
heiten erklärende, logische, einwandfreie Darstellung der dop 
pelten B. ist bis jetzt nicht gelungen und wird — nach Ansicht 
Schrotts S. 256 — nie gelingen. Solche Rechnungsposten sind; 
kf'folgsregulierungsposten (transitorische Posten, Antizipationen), 
a He Übertragungs-, Verteilungs-, Sammel- und Schiebungs 
huchungen, alle jene Buchungsposten, die Kapitalvermehrungs 
oder -Verminderung infolge Wertsteigerung eines Vermögens- 
ohjektes oder einer Schuld verrechnen, Abschreibungen usw. 
Wir unterscheiden: 
!• Buchungen infolge äußerer Geschäftsfälle, die die Beziehungen 
der Unternehmung zu anderen Wirtschaftseinheiten zahlen-
	        
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