Doppelte Buchhaltung.
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Betriebes) sich vermehren, bzw. durch Entnahme oder Verlust
sich vermindern, muß rechnerisch und buchhalterisch formal
gleichgültig sein. Demnach ergibt sich folgende Übersicht:
Links, Aktiva
Konten der Aktiva.
Passiva, Rechts
Konten der Passiva.
Links
Zunahme
Rechts Links
Abnahme Abnahme
Rechts
Zunahme
+
+
Konten der
Schulden
Kapital-
Konten
Links
Rechts
Links
Rechts
—
+
—
-1-
Til-
Schul-
Ent-
Ein-
gung
den
nahmen,
Ver-
lagen
Ge-
luste
winne
Ausführlichere Kontenübersicht:
I. Konten der Aktiva, der Vermögensteile
(Vermögensbestand-Konten).
Links, Debet, Soll + Rechts, Kredit, Haben —
Bestände. 2. Bestandszunahme.
Konten dieser Art müssen mit
einem Sollposten beginnen.
3. Ausgang, Bestandsabnahme.
II. Konten der Passiva'.
a) Konten der Schulden (Schuldenbestand-Konten).
Links — Rechts +
3. Minderung, Tilgung der Schulden
(Zahlung, Aufrechnung).
1. Bestände. 2. Entstehung neuer
Schulden 1 ). Diese Kosten be
ginnen mit einem Habe npostcn.
*) Im Sinne der kameralistischen Betrachtungsweise bedeutet die
reditseite eines Schuldenkontos die Aof/zahlung, die Vormerkung, Schuldig-
’eit, die Debetseite die /stzahlung, die Einlösung, Abstattung.
*