Konten der Schulden.
63
b) Konten der Schulden.
In gleicher Weise wie die Vermögensteile sind die Schulden
einer Unternehmung buchtechnisch zu behandeln. Während für
hie kontenmäßige Gliederung der Vermögensteile im wesent
lichen wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind (Anlage-,
Betriebs- oder Umsatzvermögen, Zahlungsmittel, Erwerbsmittel
"wie beispielsweise Waren, Rohstoffabrikate, Kapitalbeteiligungen,
Kapitalanlagen in Effekten, Hypotheken usw.), sind für die
fortlaufenden Aufzeichnungen der Veränderungen in den Schulden
hauptsächlich rechtliche Gründe bestimmend: Schulden aus
Kaufverträgen über Handelswaren werden auf Debitorenkonto,
Darlehnsschulden ohne Deckung auf Darlehnskonto, dinglich
gesicherte Schulden auf Hypothekarschulden- und Lombard
schuldenkonto, Schulden aus einem Bankkreditvertrag auf Bank
konto, Wechselschulden aut Akzeptenkonto, Anleiheschulden
auf Obligationenkonto, Bürgschaftsschulden auf Bürgschaft-
bzw. Avalschulden-Kto. verrechnet usw. Gewinnberechtigte
Kapitalbeteiligungen an der Unternehmung des Verbuchenden
sind im Kontonamen deutlich zu kennzeichnen: die Einlage der
Ehefrau auf Illatenkonto, die Kommanditeinlage des Komman
ditisten (wirtschaftlich eine Schuld, rechtlich haftpflichtiges Ge
schäftskapital) auf Kommanditkapitalkonto usw. Die Verrech-
n nng mit dem einzelnen Rechtssubjekt und die Aufzeichnung
anderer Einzelheiten der Schulden erfolgen in Nebenbüchern,
2 - B. Kreditoren-, Bank-, Akzeptbuch, Obligobuch usw.
Schematisches Beispiel: I. Bargründung einer Unterneh
mung mit Schuldkapital: Bargeld 100, Darlehnsschulden 100.
II. Systematische Aufzeichnungen der Veränderungen in den
Schulden (vgl. Tabelle S. 64).
III. Aufstellung der Bilanz. Die Saldi der Schuldenkooten
stimmen in der Regel mit dem tatsächlichen Wert (Bilanzwert)
der Verpflichtungen überein.
y) Schlußbilanz:
Vermögen: Bargeld 10 Schulden: Bank 70
Waren 40 Hypothek ... 180
Hausgrundstück 300 Darlehn.. ■ ■ ■ • 100
Gesamtvermögen 350 Gesamtschulden 350