Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Die  Bestandsbuchfühnmg.

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Diese  konzentrierte  Verrechnung  macht  die  Geldwertbewegungen, ­
  die  Veränderungen  in  den  einzelnen  Bestandteilen  des
Vermögens  und  der  Schulden  nicht  ersichtlich.  Wie  gestaltete
sich  die  Zu-  und  Abnahme  in  den  Warenbeständen,  in  den  Buchforderungon, ­
  wie  haben  die  Wechselschulden  zugenommen  ?  Die
Forderung,  die  Veränderungen  in  ihren  Einzelheiten  rechnungsmäßig ­
  festzuhalten,  gleichartige  oder  wesensverwandte  Ereignisse ­
  übersichtlich  zu  gruppieren,  bedarf  keiner  weiteren  Begründung; ­
  um  ihr  zu  genügen,  wird  für  jeden  Vermögensteil,
für  jede  Schuldgattung  ein  besonderes  Konto  geführt,  auf  dem
die  Geldwertveränderungen  innerhalb  einer  Wirtschaftsperiode
eingezeichnet  werden.
Diese  Auflösung  des  Gesamtvermögens  und  der  Gesamtschulden ­
  in  ihre  Teile  zeigt  die  folgende  Tabelle.  Die  summarische
Verrechnung  (S.  72)  liefert  einen  schließlichen  Vermögensbestand
v on  (Einlage  30  000  -f-  Zunahme  36  200,  abzüglich  31  200  Abnahme) ­
  35  000  in  toto,  ohne  Zerlegung;  die  kontenmäßige  Auflösung ­
  in  der  Tabelle  (S.  74)  weist  den  gleichen  Bestand  auf,  jedoch ­
  in  Einzelteile  —  Bargeld,  Wechsel  usf.  —  zerlegt;  ihr  Ergebnis, ­
  die  Schlußbilanz,  ist:
Vermögensbestände:  Bargeld  9  800
Wechsel  9  000
Scheckguthaben..  12  200
Waren  4  000
Gesamtvermögen  35  000
Schulden:  Warenschulden...  5  000
Eigenes  Kapital.  .  30  000  wie  in  Tabelle
S.  72  und  74
nachgewiesen.
Das  Ergebnis  der  kontenförmigen  Verrechnung  der  Veränderungen ­
  in  den  Beständen  und  Schulden  soll  mit  dem  tatsächlichen ­
  Bestand  und  den  Aufzeichnungen  des  Schlußinventars
übereinstimmen.  Die  Darstellung  der  Ergebnisse  durch  „Saldierung“ ­
  der  Konten  genügt;  wünscht  man  auch  eine  übersichtliche ­
  Zusammenstellung  der  Vermögens-  und  Schuldteile  in
Kontenform,  so  überträgt  man  die  Bestandsaldi  von  den  Einzel-
            
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