13
gehen, ist eine Frage für sich. Wichtig ist, daß eine übersichtliche
Oesamtorganisation geschaffen wird, aus deren dichtmaschigem Netz
nur wenig Produkte entschlüpfen können. Das Schicksal der bäuerlichen
Betriebe steht dabei ebenfalls an zweiter Stelle. Sozialisiert
muß von oben werden. Was mit dem Einzelnen zu geschehen
hat, ergibt sich aus der Anlage des Ganzen, ein Gedanke, der nicht
oft genug hervorgehoben werden kann, soll nicht die ganze Sozialisierungsbewegung
zu einer Kleinarbeit werden, die unter Umständen
eine Reihe scheinbarer Lokalerfolge erzielt, im ganzen aber die Wirtschaft
lähmt und hemmt. Was an organisierenden Kräften in den
Dienst der Sozialisierungsidee gestellt werden kann, sollte herangezogen
werden. Die Verstaatlichung durch Bureaukratisierung setzt
weit mehr Vorarbeiten voraus; sie kann nur dort rasch erfolgen, wo
es sich um einfache und klare Verhältnisse handelt und der überlieferte
Beamtenapparat der Aufgabe gewachsen ist, was unter Umständen
von Bergbau-, Wasserkraft- und ähnlichen Betrieben gilt. Auf anderen
Gebieten könnte sich der Staat zunächst mit der Leitung der Verbände
usw. begnügen, solange seinen Plänen kein Widerstand geleistet
wird. Auch dies ist Sozialisierung, sie schlägt nur einen andern
Weg ein als die sofortige Verstaatlichung.
Ähnliche Interessengegensätze wie zwischen Industrie und Landwirtschaft
bestehen zwischen Produzenten und Importeuren.
Wenn der Import einer Ware rein geldwirtschaftlich gerechnet 8 Millionen
Mark Gewinn bringt, wenn durch die hierbei eintretende Preissenkung
die Produktion einen Mindergewinn von 4 Millionen Mark
aufweist, so werden die Produzenten alles tun, um diesen Import zu
verhindern. Wären dagegen Produzenten und Importeure in einem
Verband vereinigt, so würden sie sogar im Rahmen der überlieferten
Ordnung so lange importieren, als der Importgewinn den Produktionsverlust
wettmacht.
in jeder großen Importorganisation liegt heute ein naturalwirtschaftlicher
Zug, da der zwischenstaatliche Kompensationsverkehr
eine täglich wachsende Rolle spielt. Wenn auch die
Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr fortbesteht, so ist doch
das Geld, welches die Vertragschließenden erhalten, für sie nicht
Anweisung auf beliebige Warenarten, sondern nur auf jene, deren
Ausfuhr der andere Vertragschließende gestattet. Die Kauf breite
des Geldes ist nicht mehr unbeschränkt. Daß bei den Kompensationsverträgen
Menge und Art der Waren, nicht Geldsummen im