Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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freuten (so die freien Sparkassen in Italien, in Österreich und in den 
Vereinigten Staaten von Amerika). Die Bezeichnung „Sparkasse" wird 
durch das Reichsgesetz über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 ebenso 
wie der Name „Bank" geschützt (s. a. S. 158). Die Bezeichnung „Spar 
kasse" und ihre Wortverbindungen dürfen grundsätzlich nur die nach dem 
Gesetz als Sparkassen zugelassenen Kreditinstitute führen. Ausnahmen be 
stehen nur für die einer Aufsicht unterliegenden Bausparkassen und die 
einem Revisionsverband angeschlossenen Genossenschaften. 
Die erste deutsche Sparkasse wurde 1778 in Hamburg errichtet, also an dem 
gleichen Platze, den sich 159 Jahre vorher die erste deutsche Bank als Sitz aus- 
ersehen hatte. Anders wie in den meisten anderen Kulturstaaten gestaltete sich in 
Deutschland die Entwicklung des Sparkassenwesens: keine zentralisierte Aus 
gestaltung, sondern Dezentralisation. Träger der Sparkassen sind Kommu 
nen (Städte, Kreise, Landgemeinden), in einigen Fällen auch der Staat. Neben 
den öffentlich-rechtlichen Sparkassen bestehen noch 15 private Sparkassen sin 
Hamburg, Bremen, Frankfurt a. M. usw.) mit einem Einlagebestande von etwa 
- -k Milliarden RM. 
Die Werksparkassen, ursprünglich soziale Einrichtungen, wurden später 
häufig nur errichtet, um dem Werk Betriebskapital zu beschaffen. Da bei einem 
Zusammenbruch der Unternehmung die Werkangehörigen oft ihre sauer ersparten 
Groschen verloren haben, ist ihre Auslösung bis Ende 1940 angeordnet. Bis 
Ende 1937 dürfen höchstens noch 75"/», bis Ende 1938 50 "/„, bis Ende 1939 
25 °/o im Betriebe gebunden sein. Um den Einlagebestand möglichst zu erhalten, 
ist ein „Dreiecksvertrag" geschlossen zwischen der Reichsgruppe Industrie, der 
Wirtschaftsgruppe Sparkassen und der Bank für deutsche Jndustrieobligationen, 
der die Übertragung von Werkspareinlagen auf die örtlichen Sparkassen unter 
Kredithilfe der Jndustriebank zum Ziele hat. 
Nach dem obersten Satz der Anlagepolitik sollen, um die Einleger vor 
Verlusten zu bewahren, Passiv- und Aktivkredite von etwa gleicher Natur 
sein; da aber erfahrungsgemäß auch in schwierigen Zeiten niemals die 
gesamten Einlagen auf einmal oder innerhalb kurzer Fristen abgefordert 
werden, bestehen keine Bedenken, daß die Sparkassen einen erheblichen 
Prozentsatz ihrer Gelder lang fristig, in Hypotheken, anlegen. Auch 
am Kommunalkreditgeschäft haben sich die Sparkassen beteiligt 
und damit den Kommunen es ermöglicht, ihre außerordentlich gesteigerten 
Aufgaben zu erfüllen. 
Die Sparkassen wenden sich nicht mehr, >vie früher, nur an die Minder 
bemittelten — nach dem Preußischen Sparkassenreglement vom 12. Dezember 
1838 sollte „die Einrichtung hauptsächlich auf das Bedürfnis der ärmeren Klas-
	        
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