Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Infolge der Stabilisierung der Valuta steigt der Goldwert des sich immer noch 
vermehrenden Notenumlaufs bis Ende November auf 0,4 Milliarden Goldmark. 
Ende Dezember 1923 betrug der Goldwert der umlaufenden Reichsbanknoten 
und Rentenbankscheine 1,55, Ende Januar 1924 1,69 und Ende Februar 
2,01 Milliarden Goldmark, während bei Kriegsausbruch der Vorrat an Zah 
lungsmitteln einschließlich Noten 6,1 Milliarden M betragen hatte. 
Hieraus ergibt sich die Wahrheit des Satzes, daß bei stabilen Währungs 
verhältnissen, wo die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes geringer als bei 
schwankender Währung ist (hier sucht jeder das empfangene Geld, um es vor 
Entwertung zu schützen, möglichst rasch wieder los zu werden!), die Gesamtsumme 
der Umlaufsmittel steigt, während sie bei sich entwertender Valuta, nach dem 
Geldwert berechnet, abnimmt. 
3. Die Ausgabe langfristiger Obligationen lManbbrlefe)') 
Die Ausgabe von Obligationen (Pfandbriefen), die von seiten des 
Gläubigers unkündbar sind, vom Emittenten aber jederzeit oder 
auf Grund eines vorher festgesetzten Tilgungsplanes zurückgezahlt werden 
können, erfolgt — abgesehen von den Schuldverschreibungen industrieller 
Unternehmungen (siehe hierüber den Abschnitt „Industrie-Obligationen") 
— in der Hauptsache durch öffentlichrechtliche Bodenanstalten (Rit 
terschaften, Landschaften), die dem ländlichen Kredit dienen, und durch 
Hypothekenbanken, die gleiche Dienste dem städtischen Grundbesitz 
zu leisten haben. Der Kredit, den diese Institute durch hypothekarische Be 
leihung von Grundstücken gewähren, ist l a n g f r i st i g. 
Zu den Geschäften der Hypothekenbanken gehört auch das K o m m u - 
naldarlehnsgeschäft. Das ist ein Darlehnsgeschäft auf Grund von 
nicht hypothekarisch, sondern durch Schuldschein gesicherten Forderun 
gen an Gemeinden oder inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts. 
Durch Verkauf der von ihr ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe und 
Kommunalobligationen zieht die Hypothekenbank Sparkapitalien an sich, 
die sie dem Hypothekar- und Kommunalkredit zuführt. 
i) Schrifttum: Fr. Dannenbaum, Deutsche Hypothekenbanken. Ber 
lin 1928. Derselbe, Öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, die Pfandbriefe und 
Kommunalschuldverschreibungen ausgeben. Berlin 1930. Eugen Mößner, 
Das deutsche Bodenkreditsystem. Berlin 1934. Fr. Schulte, Jahrbuch für 
Bodenkredit. Berlin 1928. Fr. Terhalle, Hypothekarkredit, im Handwörter 
buch der Staatswissenschaften, 4. Ausl. P. Ullmann, Die Praxis des 
Hypothekengeschäfts. Berlin 1937.
	        
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