208
Infolge der Stabilisierung der Valuta steigt der Goldwert des sich immer noch
vermehrenden Notenumlaufs bis Ende November auf 0,4 Milliarden Goldmark.
Ende Dezember 1923 betrug der Goldwert der umlaufenden Reichsbanknoten
und Rentenbankscheine 1,55, Ende Januar 1924 1,69 und Ende Februar
2,01 Milliarden Goldmark, während bei Kriegsausbruch der Vorrat an Zah
lungsmitteln einschließlich Noten 6,1 Milliarden M betragen hatte.
Hieraus ergibt sich die Wahrheit des Satzes, daß bei stabilen Währungs
verhältnissen, wo die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes geringer als bei
schwankender Währung ist (hier sucht jeder das empfangene Geld, um es vor
Entwertung zu schützen, möglichst rasch wieder los zu werden!), die Gesamtsumme
der Umlaufsmittel steigt, während sie bei sich entwertender Valuta, nach dem
Geldwert berechnet, abnimmt.
3. Die Ausgabe langfristiger Obligationen lManbbrlefe)')
Die Ausgabe von Obligationen (Pfandbriefen), die von seiten des
Gläubigers unkündbar sind, vom Emittenten aber jederzeit oder
auf Grund eines vorher festgesetzten Tilgungsplanes zurückgezahlt werden
können, erfolgt — abgesehen von den Schuldverschreibungen industrieller
Unternehmungen (siehe hierüber den Abschnitt „Industrie-Obligationen")
— in der Hauptsache durch öffentlichrechtliche Bodenanstalten (Rit
terschaften, Landschaften), die dem ländlichen Kredit dienen, und durch
Hypothekenbanken, die gleiche Dienste dem städtischen Grundbesitz
zu leisten haben. Der Kredit, den diese Institute durch hypothekarische Be
leihung von Grundstücken gewähren, ist l a n g f r i st i g.
Zu den Geschäften der Hypothekenbanken gehört auch das K o m m u -
naldarlehnsgeschäft. Das ist ein Darlehnsgeschäft auf Grund von
nicht hypothekarisch, sondern durch Schuldschein gesicherten Forderun
gen an Gemeinden oder inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Durch Verkauf der von ihr ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe und
Kommunalobligationen zieht die Hypothekenbank Sparkapitalien an sich,
die sie dem Hypothekar- und Kommunalkredit zuführt.
i) Schrifttum: Fr. Dannenbaum, Deutsche Hypothekenbanken. Ber
lin 1928. Derselbe, Öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, die Pfandbriefe und
Kommunalschuldverschreibungen ausgeben. Berlin 1930. Eugen Mößner,
Das deutsche Bodenkreditsystem. Berlin 1934. Fr. Schulte, Jahrbuch für
Bodenkredit. Berlin 1928. Fr. Terhalle, Hypothekarkredit, im Handwörter
buch der Staatswissenschaften, 4. Ausl. P. Ullmann, Die Praxis des
Hypothekengeschäfts. Berlin 1937.