Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Im  Obligobuch  werden  die  diskontierten  Wechsel  einzeln  mit  Angabe
des  Bezogenen,  Verfalltages  usw.  aufgeführt.  Kommt  ein  Wechsel  mit  Protest
  zurück,  so  wird  dies  in  leicht  erkennbarer  Weise  —  z.  B.  mittels  Durchstreichen ­
  der  Wechselsumme  mit  Rotstift  —  vermerkt;  Wechsel  auf  diese
Firma  sollen  in  Zukunft  nicht  mehr  diskontiert  werden.  Die  anderen  Wechsei
  werden  nach  Ablauf  einiger  Tage  als  bezahlt  betrachtet  und  in  einer
hierfür  bestimmten  Kolonne  ausgetragen.  Die  Summe  der  diskontierten
Wechsel  abzüglich  der  ausgetragenen  Wechsel  stellt  den  gegenwärtigen
Stand  der  Verpflichtungen  dar.  Bis  zu  dieser  Summe  (eingeräumter  Diskontkredit) ­
  können  noch  Wechsel  zum  Diskont  hereingegeben  werden  Z..
Reicht  der  Kredit  eines  Diskontanten  nicht  aus,  so  werden  die  Beträge,
wenn  die  Wechsel  gute  Unterschriften  tragen,  oft  auf  den  Konten  der  als
Aussteller,  Bezogener  oder  Giranten  bezeichneten  Firmen  oder  Personen
gebucht,  besonders  dann,  wenn  der  Diskontant  eine  kleinere  oder  mittlere
Firma  ist,  und  der  Wechsel  Unterschriften  großer  Unternehmungen  trägt-Auch
  eine  Kontrolle  der  von  den  einzelnen  Firmen  eingegangenen  Giro-Verpflichtungen
  wird  seitens  der  Reichsbank  vorgenommen,  so  daß
diese  jederzeit  nicht  nur  sehen  kann,  in  welcher  Höhe  der  Diskont-  und
Girokunde  seinen  Kredit  selbst  in  Anspruch  genommen  hat,  sondern  auch,
welche  Giroverpflichtungen  (Wechsel-Obligo)  er  bei  den  im
Besitz  der  Reichsbank  befindlichen  Wechseln  eingegangen  ist.  Auf  diese
Weise  kann  die  Reichsbank,  wenn  sie  einen  erheblichen  Teil  der
umlaufenden  Wechsel  in  ihrem  Portefeuille  hat,  einen  Überblick  über  die
Kreditverhältnisse  weitester  Kreise  gewinnen.
Den  Vorstandsbeamten  ist  es,  wie  schon  erwähnt,  anheimgestellt,  in  gewissen ­
  Fällen  über  die  vom  Direktorium  in  Berlin  bewilligten  Kredite
hinaus  Wechsel  zu  diskontieren.  Daß  es  nicht  über  Gebühr  geschieht,  dafür
  ist  Vorsorge  getroffen  durch  die  von  den  Vorstandsbeamten  der  Reichsbankhauptstellen ­
  und  Reichsbankstellen  monatlich  einmal  einzureichenden
Nachweisungen  der  gewährten  Personalkredite  und
weiter  durch  die  Bestimmung,  daß  die  Vorstandsbeamten  (im  Gegensatz
zu  den  Mitgliedern  des  Reichsbankdirektoriums)  persönlich  der
i)  Betr.  weiterer,  bei  den  Banken  üblicher  Formulare  und  Bücher  für  Aufzeichnung
  des  Wechsel-Obligo  und  neuzeitlicher  Buchungsmethoden
(Durchschreibeverfahren  usw.)  s.  meine  „Bankbuchhaltung"  (Buchhaltung,  Statistik
und  Kalkulationen  im  Bankbetriebe).  Stuttgart  1925.
            
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