Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die im Jahre 1908 vom Centralverbande des Deutschen Bank- und 
Bankiergewerbes geschaffene „Scheckvereinigung" legt ihren Mit- 
gliedern die Verpflichtung auf, den Betrag eines auf sie selbst 
gezogenen Schecks, nur unter Abzug des Portos für die Benach 
richtigung, zu überweisen, sofern die Einsendung durch ein an dem Ab 
kommen beteiligtes Bankhaus erfolgt und nur glatte Überweisung durch 
Reichsbank-Girokonto zu geschehen hat. 
Wechsel, Anweisungen und Schecks, die in deutscher Währung und an 
einem Bankplatz zahlbar sind, nimmt auch jede Reichsb ankan st alt 
von Personen, die zu ihrem Geschäftsbezirk gehören, zum Einzug. Die 
Gebühr ist gewöhnlich höher als bei den anderen Banken. 
Papiere unter 1000 RM, lautend auf kleine Orte, an denen sich keine Bank 
befindet, werden in der Regel am vorteilhaftesten durch Postauftrag ein 
gezogen. Der Postauftrag ist unter „Einschreiben" an die Postanstalt des zur 
Zahlung Verpflichteten zu übersenden, mit einer Gebühr wie für eiyen Ein 
schreibebrief von gleichem Gewicht nebst einer Vorzeigegebühr von 0,20 RM 
freizumachen und mit der Aufschrift 
Postauftrag nach (Namen der Postanstalt) 
zu versehen. Mehrere Wechsel, Schecks usw. können dabei durch einen Post- 
auftrag eingezogen werden, sofern der Gesamtbetrag von demselben Zah 
lungsverpflichteten gleichzeitig einzuziehen ist und 1000 RM nicht übersteigt. 
Der eingezogene Betrag wird abzüglich der Postanweisungs- (Zählkarten-) Ge 
bühr an den Auftraggeber gesandt. Für die Postauftragssendung haftet die Post 
verwaltung wie für einen eingeschriebenen Brief, für den eingezogenen Betrag 
wie für einen auf Postanweisung eingezahlten Betrag. Auch die Protestaufnahme 
nicht bezahlter Wechsel, Anweisungen und Schecks läßt die Post durch einen 
Postbeamten oder eine Person, der sie die Aufnahme von Protesten übertragen 
hat, vornehmen, falls auf der Rückseite des Postformulars der Vermerk „Sofort 
zum Protest" sich befindet (Protestgebühr bei Postaufträgen 1 RM). 
Neben Reichsbank, Post und Kreditbanken (besonders ent 
wickelt: der Berliner Eil-Avis- und der Hamburger Giroverkehr) 
pflegen den Giroverkehr in weitgehender Weise die Sparkassen und 
Kommunalbanken (durch die Girozentralen) und die Genossenschaf 
ten (Deutscher Genossenschaftsring und Genossenschaftlicher Giroverband)*). 
i) Die Technik des Spargiro - und des genossenschaftlichen 
Giroverkehrs habe ich dargestellt im „Buch des Kaufmanns", 7. Aufl. 
II. Band S. 361—370, im Bankgeschäft, I. Band, S. 176 ff. und im „Verkehr 
mit der Bank" (Stuttgart 1935) S. 133 ff.
	        
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